Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3138070-3138073-3138074--0912-3139002
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

19 und halte die Genugthuung, daß 2 Jahre später im norddeutschen Reichstage bei Berathung der Bundesconsulate durch Annahme seines Amendements zu §. 22 des Bundesconsulatsgesetzes seine Auffassung als die maßgebende anerkannt wurde. Während diese letzte Materie und alle früheren, mit welchen Laster während seiner Anwesenheit im Reichstage in Berührung getreten war, den Versassnngs- und Budget-Conflict nur oberflächlich streiften: führte die Debatte am folgenden Tage, den 20. Mai, vollends in denselben' ein und weist dem Redner eine erhöhte Bedeutung dadurch an, daß er direct gegen den Justizminister Partei ergreift, indem er die Justizpflege int Allgemeinen und das Institut der Staats-Anwälte im Besondern einer scharfen Kritik unterzieht. Es handelte sich um den Etat der Justizverwaltung für 1865, zu welchem die Justiz-Commission beantragte, die geforderten 600 Thaler zur Erhöhung der Besoldungen der Ober - Staatsauwälte bei dem Ober-Tribunal abzusetzen. Laster, indem er für den Commissions-Antrag spricht, der auch Zustimmung im Hause findet, widerlegt zuvörderst in energischer Weise seinen Vorredner in Bezug auf Verfolgung von Preßerzeugnissen, die Beleidigungen gegen die Kammer in ihrer Gesammtheit und gegen einzelne Mitglieder enthalten; er vergleicht alsdann in dem Prozeßverfahren die Vortheile des Staatsanwalts vor dem Vertheidiger, bemängelt darauf das Institut der Staatsanwaltschaft aufs nachdrücklichste, deren Beamten man durch die erforderte Zulage keinerlei Förderung erweisen dürfe, und schließt seine von „lebhaftem Beifall" begleitete Rede mit den Worten: „Kindern sagt man wohl, daß sie die Ruthe küssen sollen, mit der sie gezüchtigt werden, aber einem Volke darf man dies nicht sagen. Und wenn das Institut der Staatsauwälte, wie es jetzt ist, zum Unheil gereicht und nicht eine würdige Justizpflege fördert, dann, meine Herren, streichen wir Alles, was zur Erhaltung der Staatsanwälte beitragen kann". Die Kritik, welche Lasker in diesem Vortrage geübt, war zu schneidend und herausfordernd.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.