Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1862
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 247)
- Language
- German
- Belongs to
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251 zu Theil werden läßt. Es hat sich ereignet, daß eine Frau gestorben ist, und man mußte unterwegs Frauen rufen, um sie zu Grabe zu bringen, es war durchaus kein Mann mit uns. Wenn nicht die Frauen und einige zurückgekommene Neuchristen der Bahre gefolgt wären, so würde der Todte nicht bestattet worden sein, denn die Bewohner selbst bekümmern sich gar nicht darum. Noch ein größeres Uebel bemerkte ich in diesem Lande: wenn ein Fremder krank wird, so scheuen sich dessen Freunde und Nachbarn zu ihm zu kommen, aus Furcht, die Alten könnten ihnen zumuthen, daß sie Manches von der Habe des Fremden mit sich genommen haben. Die Alten nämlich sind immer sehr wachsam und können kaum den Tod eines Fremden erwarten, um denselben zu beerben; denn sie nennen sich Verwalter der Stiftungen und dahin kommt das Vermögen eines Mannes, der ohne Erben sürbt. Die meisten Männer und Frauen, die in Jerusalem wohnen, kommen aus weiten Ländern und haben keine Erben in diesem Lande. Eigentlich gehört nach den Landesgesetzen eine solche Hinterlassenschaft, ohne Erben, dem Könige; die Alten theilen ihn aber mit den arabischen Beamten und können daher nach Willkühr verfahren. Wenn diese nun erfahren, daß Jemand einen Kranken vor dessen Tod besucht hat, so legen sie ihm zur Last, daß er das Geld des Gestorbenen genommen, oder daß er von ihm manche S«che in Verwahrung erhalten hätte, um sie den Alten zu entreißen; dieser Mann wird nun vor die Richter gebracht und diese lassen ihn so lange schlagen, bis er alles hergiebt, wo nicht so findet er da seinen Tod. Es fallen täglich mehr oder weniger Erbschaften von alten Leuten, die in Jerusalem sterben, den Stiftungen zu; die Alten nehmen Alles, und sagen, daß sie damit die Schulden, die für die Bauten der Synagogen vor Jahren gemacht wurden, bezahlen; aber die Schulden werden nicht getilgt, denn heute zeigen sie noch eine Schuld von 1000 Goldstücken auf. In der Synagoge findet man nur sehr wenige Gesetzrollen von den unzähligen, die da vorhanden waren; man hat deren Zahl früher auf 300 geschätzt; ich brauche nicht zu erwähnen, daß deren Gold-