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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1862-01-01 · Heft 1 · page 238

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1862
Issue
Heft 1
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 238)
Language
German
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242 kommt es, daß die Karaim in Cairo einen andern Tag Rosch Haschana und Jom Kippur feiern, als die in Jerusalem, -und sie behaupten, dies wäre kein Verbrechen. Sie schicken jedes Jahr nach Jerusalem, um den Frühlingsmonat zu beobachten, und wenn sie einsehen, daß ein Schalt-Jahr (Jbbur) gemacht werden soll, so geschieht es; wenn z. B. die Karaim in Cairo Jbbur machen und die in Constantinopel nicht, so hat "dies gar nichts auf sich, denn jeder Ort bestimmt es nach eigenem brachten; sie fasten den 7. und den 10. Ab; Schebuoth fällt bei ihnen bekanntlich immer am Sonntag16); sie hängen den Lulab mit den andern dazugehörigen Gewächsen in der Mitte der Synagoge zur Schau auf und damit ist alles abgethan; sie haben kein Feuer im Hause am Sabbath, weder am Tage noch bei Nacht, die fünf Regeln des Schlachtens sind bei ihnen dieselben, wie bei uns, ob zwar diese sich nicht ausdrücklich in der Thora vorfinden; ebenso beobachten sie die Regel mit einem feingeschliffenen Messer ohne Scharte zu schlachten; sie beobachten strenger das Weingesetz als die Rabbaniten. Ueberhaupt habe ich gesehen, daß in allen Gegenden, durch welche ich gekommen bin, das Weingesetz sehr strenge beobachtet wird; ja selbst über den Honig, den die Araber aus den Trauben bereiten, und der sehr gut ist, und wobei die Trauben nicht derartig getreten werden, als wie wenn Wein daraus gemacht wird, ist man hier in Zweifel, ob man ihn gebrauchen darf; ich wurde ersucht, den Gebrauch deffelben zu erlauben, da sehr viele Gründe dafür vorhanden sind, allein da meine Vorgänger es nicht gethan haben, so wollte ich keine Neuerungen machen. Es giebt keinen Menschen, der den Wein trinken würde, den ein Araber und viel weniger noch, den ein Christ berührt. Die Käraiten beobachten alle Reinigungsgesetze; wenn Jemand sterben soll, entfernen sich Alle aus dem Hause, sie miethen arme Rabbaniten, um ihre Todten wegzutragen und sie zu begraben, denn sie berühren keinen Leichnam; wer durch einen Todten oder sonst eine andere Gelegenheit unrein geworden ist, badet sich blos, ohne sich untertauchen (Tebilah) zu müssen. Ich habe einige ihrer Commentare gesehen, als die des Jephet,1T)

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