Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1862
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 148)
- Language
- German
- Belongs to
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150 Jene Kaisermünzen durfte ich nur als „judäische" bezeichnen, die Herodeischen aber sind jüdische. Ferner wurden solche in dem unter Nero ausgebrochenen Aufstande geschlagen, von dem Zelotenführer Elasar, von dem Synedrio, von desien Vorsitzenden Schimon, auch von Diesem und Elasar gemeinschaftlich*); von *) Wir lesen Tosifta Maaser-scheni K. 1, man dürfe' nicht den zweiten Zehnten auf eine empörerische Münze (marbea marud) und auf eine nicht gangbare auslösen, z. B. auf Geld des Benkosiba und jeruschalemisches. Maaser-setieni jsr. 1, 2: auf eine empörerische Münze (m. schemarad) dürfe man ihn nicht auslösen, z. B. des Benkosiba; vom Gelde der Gefahr ließ einst 9t. Jme den Betrag des gehabten Genusses ins Salzmeer werfen. B. kamma 97, b: auf nicht gangbares Geld löse man ihn nicht aus, z. B. des Benkosiba, jeruschalemisches oder von früheren Königen. Endlich Ke/ubofc jer/ 1, 2 werden neben Severinischen und noch einir anderen Art Selaim, von welchen ich in § 19 reden werde, auch jeruschalemische als nicht recht gangbar erwähnt. Aus der dritten Stelle, wo kosibijot jeruschalmijot ohne Waw vor letzterem Worte stehet, wollte Zuckermann S. 14 schließen, daß das Kosibische Geld selbst das jeruschalemische sei, so benannt davon, daß es in jeruschalemer d. i. lyrischer Währung geprägt worden sei. . Allein in der ersten Stelle werden ja ausdrücklich beide unterschieden; und Zuckermann selbst erklärt, freilich willkürlich genug, die jeruschalemer Selaim in der vierten Stelle für das sogenannte ,,Provinzialgeld^ von 8 mal kleinerem Werth! auch hat Levy gezeigt, daß das Kosibische Geld bloß umgeprägtes römisches war. Das weggelassene Waw erklärt sich vollständig daraus, daß dahinter auch noch das Geld von früheren Königen erwähnt wird. Nach der ersten mitgetheilten Stelle wurden die MünFen des Benkosiba „empörerische", die jeruschalemischen „nicht gangbare" genannt, womit die zweite Stelle stimmt und auch die beiden folgenden nicht in Widerspruch sind: denn ad 3 waren natürlich die Empörermünzen auch zugleich nicht gangbar, sonst hätte man sie ja zum zweiten Zehnten verwenden können; und ad 4 konnte ja das jeruschalemer Geld bald gar nicht gangbar, bald „nicht recht gangbar" sein. Ich verstehe mit Levy S. 130 unter dem jeruschalemer Gelde in diesen Stellen das in dem unter Nero ausgebrochenen Aufstande in Jeruschalem geschlagene. Vielleicht wurde dieses später bloß ungern angenommen, aber nicht ausdrücklich von den Nöernm verboten wie das Kosibische, da die erste Erhebung ihrer ganzen Beschaffen-