Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1861
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
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42 erscheinen, gebührend Rechnung tragen, und der Darstellung ihren geschichtlich werthvollen Inhalt darum nicht verkümmern. Eine solche Urkunde liegt hier vor, leider in jüdischdeutscher Mundart, und zwar, ungeachtet sie von einem weltlich nicht zur untern VolksclaP gezählten Mann, ausging, doch in der verderbtsten Ausdrucksweise verfaßt, so daß wir es vorziehen, sie ins Hochdeutsche zu übertragen. Die uns zugängliche Urschrift ist wahrscheinlich die einzige vorhandene, und daher um so schätzbarer. Der Uebersetzer hat sie vor dreißig Jahren mit einer Büchersammlung erworben. Ihre Echtheit unterliegt keinem Zweifel. Sie besteht in einer offenbar von einem Gemeindeschreiber zierlich angefertigten Handschrift, 23 Blatt hoch 4t0*, mit einem Titelblatt, das ein Tempelportal in Federzeichnung darbietet, ohne Namen des Verfassers, der diesen Zusatz wohl für überflüssig hielt. Aus guter Quelle wissen wir, daß er Jsaak Berens hieß, der nebst seinem Bruder Gumpert Berens, (beide waren Schwäger des in der litterarischen Welt berühmten Rabbiners David Oppenheim er, Besitzers der großen hebräischen Bibliothek) ein ansehnliches Geschäft in Hannover betrieb. Sie besaßen das Vertrauen der Regierung und führten den Titel Cammer-Agenten. Sie wurden durch ihre Geschäfte, zum Theil im Auftrage der churfürstlichen Regierung und Georgs I., Königs von England, in mannichfachen Beziehungen zu andern deutschen Fürsten verwendet, und geriethen in allerlei uns nicht ganz klare Händel, bis sich daraus ein Anklage- Zustand entwickelte, in Folge dessen sie einer äußerst grausamen Tortur unterworfen wurden, welche aber kein Bekenntniß von ihnen erzielte, so daß sie von allen höhern Gerichten endlich nach fünfjähriger Hast und Qual ganz und gar freigesprochen wurden, und gerechtfertigt, aber mit gänzlich zerrüttetem Körper und nach dem Untergang ihres Vermögens auswanderten. Aus der Schilderung des gerichtlichen Verfahrens, in