Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1861
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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29 giebt das Gericht dem Darleiher eine Anweisung über die noch fehlende Summe, und er hat das Recht, ein zweites Pfand zu fordern, welches zur Bezahlung der Schuld verkauft wird. Offene Leihbanken werden hier nicht gehalten, auch ist kein Jude besonders bevorrechtetes). Wer Leihgeschäfte machen will, braucht sich nur zu melden. Er muß aber strenge über die Pfänder Buch führen und das Buch vom Richter besiegelnlassen; damit gilt es wie ein gerichtlicher Akt. — So oft die Christen hier einen neuen Juden erblicken, fragen sie ihn, ob er Geld verleihen will. Wenn er es bejahet, sind sie fteundlich gegen ihn und man braucht nicht zu besorgen, daß die Juden ihn mit scheelen Augen ansehen werden, als wolle er ihre Nahrung verkürzen; denn das Land ist sehr nahrhaft. Ja sie ersuchen selbst den Fremden um Darlehen für ihre Freunde, für welche sie nicht Vermögen genug haben. Wirklich werden oft Anlehen von 50,000 Goldstücken über 6 Monate hinaus gemacht. — Auch ist es nicht dem Zufall überlassen, sondern eine Grundbedingung und schöner Brauch, daß der Borger, ehe er das Geld empfängt, noch ein Geschenk bringt, und zwar wenn er nur einen Scudo verlangt, etwa ein oder zwei Hühner, ein Schaaf, eine Ziege, ein Kalb, oder Wein, Weizen, Oel; je nach der Summe; nur wenn das Pfand eine große Summe betrifft, ist auch das Geschenk nicht gerade nach dem Maaßstabe kleinerer Beträge, sondern mehr eine ansehnliche Gabe, ungefähr 3 — 4 Proe. an Werth 24). Das ist nun ein feststehender Brauch; obwohl sich dafür kein Beleg im jüdischen Gesetz findet und die Regierungsgesetze auch darüber nicht sprechen, so verdrängt der Brauch hier das Recht. Es ist auch nicht nöthig, ein Geschenk zu fordern, die Leute bringen es von selbst. — Ich habe alles eingelaufene Geld in der Zeit von 10 Tagen ausgeliehen, und zwar nur auf Silber und Gold, Kleider wollte ich nicht an- 23) Dies scheint auf einen italienischen Brauch hinzudeuten. 24) Die Urschrift ist hier undeutlich.