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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 276

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 276 (sequence 274)
Language
German
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277 geschlichenen Münzstaigerung in alten wertt contrahirt werden vnd JnmiLtelst bey vorhandenen hohen Münz valor wegen merklichen schadenß nit gefordert werden khönnen damit den creditoribus die obliegende schuldige bezahlung anstatt Rechtmessigen ausgeliehenen Werts damals erstaigerten restringirten Münz Valuta mit hochempfindlichen schaden vnd Verlust nit auffgetrungen vnd vielleicht zu solchen durch obrigkeitliche zwangsmittel angewisen werden möchten Nicht wenig auch durch die contienirliche Krigßunruhen alle evwmereis gewerb vnd handtierung in sehr großen Abfall vnd fchmellerung gerathen hingegen aber nit nur allein den armen Feld vn'd Bauersmann sondern waß ins gemain Jedermeniglich also erschöpft daß Er sich zu reeolligiren vnd nur allein die tägliche Lebensnahrung für sich weib vnd Khinder zu erwerben wehr als genug zu schaffen dannenhero auch von Jenen den Jüdischen Ereditoren mit starkher einforderung den vor diesem gemachten vnd noch vnbezahlt Schulden bei also beschaffenen Dingern vnd schweren übertheuern Zeit an sich gehallten vnd geduldt getragen auch ermessen werden sein mag, daß dadurch niemandten einiger nachtail zugezogen werden Vnd dann auch insonderheit obangezogener Stättigkeit zu sehen, daß im ermelten §. Sie sollen rc. dieser zwey järige Zeit mit etwas dunckheln Wortmeldung beschicht aber in dem folgenden Contextu. in §, vnd dennoch sich befinden obuerstande Verordnung dergestalt deelarirt würdt, daß nemblichen in solch liqdirten bekandtlichen schulden, wann der Schultner mit aigener handschrifft vnd offenen vnd Obrigkeitlichem beeräfftigten Documenten über wissen vermög obberührten Erl. 1612 ertheilt in confirmirten Privilegien auf anruffen des Clägers parata exeeutio erfolgen vnd ohne dergleichen unterschidt des Schultners vorgeschützten Außflucht Einreden vnd Auffzug die seyn beschaffen wie Sy wollen in kein weeg ehe vnd zuvor gehört werden sollen, Er habe dann zuvorderst die schuldt alsobaldt ohne widerrödt würkhlich bezahlt oder deßwegen ohne einig

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