Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 274

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 274 (sequence 272)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
78% known words query
IRI
…/3138070-3138071-3138072--0274-3138364
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

275 zwar darumbe, weillen in Ihrer begnadigten giltigkeit der „Sy sollen auch kheinen Schuldbrieff" rc. etwas dunkhel vnd die zwei Jahr so angemahnt auch Cassirung deß Capitals vnd Interesse extendirt werden wollen da doch hingegen der nachfolgende §: „ferner ist auch hiermit verordnet" rc. änderst disponire auch daß Inen hierüber von weilandt vnseren-hochgeehrten Vorfahr (den 12. Oct. 1612) ertheilt vnd confirmirte Privilegium geworden, daß in liqdirten bekhandtlichen Schulden auf des Clagers anrueffen execulw parata, erfolge den Schultnern auch mit sein Einreden ehender nicht gehört werden sollte Er habe dann die Schuldt zuuor würkhlichen bezahlt oder der bezahlung wegen genugsambe Kaution gethan vnd weilen dann also diese beiden §§. etwas wider einander auch der Schultner ohne das in den 2 Jahren mit der Execution non numeratae pecuniae auch andere im Rechte zulässige Excepti<me8 sich zu behelffen, hingegen aber da nach verfließung der änderten 2 Jahr so die schuldt vnermahnt erligen solte haubtsuma vnd Interessen ganz cassirt vnd verfallen sein sollten Sy sich in Ewigkeit kheiner bezahlung zugetrosten hatten deretwegen Sy sich auch mit diesen Proceß umb souil mehr zu beschwören, daß also auch in den liquidirten schulden, da mit guten Vorwissen vnd Willen des Schultners zu dessen nutzen eine Schult über 2 Jahr aufgeschoben vnd die Interessen richtig erstattet werden, Sy mit Verlierung des Capitals et Interessen vnd Verzinsung zu straff gezogen werden wollen. Alß haben Sy Vns dabei 8ub vnserer kays. Declaration in erleutterung obangeregter beeder §, unterthänigist demuttigst flehentlichst angeruffen vnd gebeten, Damit Sy sich darnach zu richten vnd Ihre in solcher Schultforderung bißhero über 2 Jahr vngemahnt verbliben angeregten beschwärlichen Erkhandtnussen Cassirung des Capitals vnd Interessen verschont werden möchten. - Wann wir dann überdieß der Judenschafft zu Frankfurt 18*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.