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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 272

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 272 (sequence 270)
Language
German
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273 habende Kays. Freiheit vnd des heyl. Reichs satzung zugangen keineswegs beschwert oder ohne vnsern Willen ausgeschafft noch zu vngewöhnlich newerlich Mauth, Zölle, Aufschlag oder Angelt änderst, alß die Christen iedeßorts zugeben Pflegen nit angehalten auch Sie sampt Iren Hauß vnd Brodgefindt, hab vnd guettern von niemandt an keinem Ortt, von ftembden Ihren geltschulden wegen verarrestirt oder verhindert werden sollen sondern da yemandts zu Inen oder Iren haab vnd guettern Zuspruch vnd Clag zu haben vermeint oder sonften gewäne der oder dieselbe solle obgemelte Juden an keinen Ortt alß bey Jrer ordentlichen Obrigkeit mit Recht fürgenomen vnd beklaget dann auch Inen von yedermeniglich in Ihren verbriefft, oder aber sonsten kündbaren vnd beweißlichen schulden vnd in andrer rechtmessigen Forderung schleinige Hiels Rechtens ertheilt, dieselbe wieder diese vnsre Kayserl. Confirmirten vnd verpesserten Schutzbries nicht angefochten sondern darbey ruhiglich gelassen werden sollen ohne menigliche Hinderung. Vnd wir gepieten darauf allen vnd jeden Churfürsten (ad longum) inß Reich vnd Erblanden vnd wollen daß Sie mehrbenannte Samuel zum Trachen vnd Samuel zum Straußen Iren habenden vnd hindlassenen Kinder auch alle deren Weiber, Töchtermänner, Wolf vnd Aron Jsak Mendel, Jacob Abraham, Salomon vnd Beysuß sampt auch Iren Kindern befreundeten hauß vnd brothgesindt mit neben allen Iren Haab vnd guetter bey obverstandenen Vnseren und des heyl. Reichs Versprach Schutz, Schirm vnd gelaidt vnd darüber ertheilten Consirmation vnd Verpesserung vestiglich handthaben darbey ruhiglich pleiben vnd deren sich gebrauchen lassen, Sie auch darwider nit tringen bekümmern oder belestigen noch dasselbe andern zu thun gestatten in kein Weiß noch weeg als lieb einem yeden sey vnser vnd des Reichs schwere Vngnadt vnd straff vnd dartzu die in Vnserst Vorfahren Kayser Matthiasen Mst. Schutzbrief einuerleibte Poen von dreißig Markh Löttiges goldts zu vermeiden die ein yeder so offt er sreuentlich i, 18

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