Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 229)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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232 schasten zu betreiben. Insbesondere studierten fie wie seit den ältesten Zeiten Mathematik und Medizin. Daß aber die Juden in Wien es als eine Begünstigung betrachteten, abgesondert zu wohnen, geht aus dem früher erwähnten kaiserl. Brief hervor, welcher den Juden den untern Werd zum Wohnsitze anweist. Deutlicher jedoch ist dieses zu lesen in der Autobiografie des R. Lippmann Heller (Verfasser der Tossefoth Jom-Tob).*) Der Verfasser rühmt sich des Verdienstes, daß er während seiner kurzen Amtswirksamkeit als Rabbiner in Wien dahin gestrebt hat, die Juden zu vereinigen, daß sie nicht mehr zerstreut wohnen. Es dürfte hier der Ort sein, ein Streiflicht auf die bekannte Verhaftnahme des R. Lippmann Heller fallen zu lassen. Eine sehr trübe Seite des frühern jüdischen Lebens bildet das Denunziantenwesen; das wichtigste Gebet Schemono Eßre enthält schon eine Strophe gegen die Verläumder und Angeber. Politisch aufgeregte Zeiten bringen dieses Gezücht zu neuem Leben, wenn es auch sonst ganz abgestorben wäre. Daß Böhmen nach der Schlacht am weißen Berge, welche der » Weltlage eine neue Physiognomie aufdrückte, tief durchwühlt war, bedarf nur der Erinnerung. Es stehen uns die amtlichen Anklageakten gegen Heller nicht zu Gebote und mögen sie auch nicht mehr vorhanden sein. Befremden muß es jedoch erregen, daß er wegen seiner Werke in Anklagestand versetzt wird, \vk es in der Autobiografie angegeben ist. Der Titel des Buches „Maadane Melech" königliche Kost (Genes. 49, 20.) mag in aufgeregten Zeiten Bedenken erregen; der Inhalt des Buches zeigt jedoch sogleich die Nichtigkeit jedes Bedenkens. Wenn ferner bei einem Verhöre der Angeklagte gefragt wird, ob es ihm nicht bekannt sei, daß der Talmud auf Befehl des Pabstes verbrannt wurde, und wie er es daher wagen konnte, den Talmud zu preisen, so hat das Gericht c) S. Koß Jeschnoth, Megilath Cba.