Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 226)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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229 In derselben Weise vertrat er das Recht der Juden bei einzelnen sich ergebenden Fällen, wo man es ihnen verkümmern wollte. Wir führen zum Beleg ein Aktenstück*) an, in welchem der Kaiser die Stadt Worms auffordert, die Rechte des Hirzen zum Wetterhahn zu wahren und ihm nicht „das Nachsehen gelassen werde/' Aehnliche Fälle gibt es mehr. So findet sich auch ein Brief an den Fürsten Ludwig zu Anhalt, daß der Jude Heli zu Cöthen in Sachen contra Braitenbach nicht rechtlos bleibe. Dabei ist zu bemerken, daß es sich hier um eine Schuldforderung an den General Altringer handelt. Wenn wir vorhin die Juden von der Anklage des Wuchers freisprachen, so ist es im Interesse des. Staates wie der Juden zu bedauern, daß man ihnen blos den Handel gestattete. Wie viele Kräfte sind dadurch zersplittert und vergeudet worden, die auf einem andern Gebiete Großes und Vorzügliches hätten leisten können! Wie viele Geister die einen hohen Aufflug genommen, die Wissenschaft bereichert und ihr auf Lehrkanzeln eine weite Verbreitung verschafft hätten, sind durch diese Ausschließung versumpft oder mindestens ohne segensreiche Folgen aus dem Leben geschieden! Wie viele Arme die die Schätze des Bodens hätten lüften und heben können, sind dadurch stumpf gemacht worden! Wenn dieser Vorwurf jedoch zur Zeit des zünftigen Kastenwesens ausgesprochen ward, so lag gewißermaßen ein Sinn darin. Gevatter Schuster und Schneider hielt sich für begabter, hervorragender in der Gesellschaft; er glaubte, daß er einen edleren Beruf habe., In einer Zeit jedoch, wo der Handel eine derartig hervorragende Rolle spielt, wie jetzt; wo die Industrie mit Stolz von den edelsten Geschlechtern des Volkes betrieben wird, Fürsten und Grafen an der Spitze von Handelsunternehmungen stehen, halten wir den Kleinhändler, der im Schweiße seines Angesichtes arbeiten muß, für eben so be- ') S. Beilage VIII.