Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 225 (sequence 223)
- Language
- German
- Belongs to
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226 Betrachten wir nun die anderweitigen Verhältnisse wie sie zu jener Zeit bestanden. Es ist bekannt, daß deutsche Kaiser in alter Zeit einzelnen Fürsten Privilegien gaben, in ihren Gebieten Juden wohnen zu lassen. Sie lebten also an manchen Orten wo sie früher nicht gewohnt, nachdem sie die Bewilligung dazu erhielten; an anderen Orten, ws sie bereits Jahr und Tag wohnten, verblieben sie weiter. Ost jedoch trat der Fall ein, daß, hervorgerufen durch Krämerneid, durch Haß oder durch christliche Prediger, die Juden da und dort plötzlich fortgetrieben wurden. Es sei uns erlassen, Beispiele anzuführen; sie sind massenhaft. Es müßten nur diejenigen Orte, wo diese Brutalitäten nicht verübt wurden, angegeben werden, um auf die große Mehrheit der Städte, wo die furchtbarsten Menschenhetzen und Schlächtereien stattfanden, zu schließen. Kaiser Matthias hat seinen Vorgänger folgend sie gegen solche Vorgänge durch ein Dekret schützen wollen, indem er erklärte, daß die Juden nur mit Bewilligung der jeweiligen Kaiser aus den Städten vertrieben werden dürfen. Ferdinand II. wiederholt dieses Dekret und gewährleistet den Juden aufs Neue den kaiserlichen Schutz gegen Willkür und Gewalt.*) Es blieb aber nicht blos bei diesem Generalmandate; er stand auch bei einzelnen Fällen nachdrücklich für das Recht der Juden ein.**) Als Beispiel diene: „die Eltisten der Hoffjudenschast" zu Wien nahmen sich der unglücklichen Juden zu Hanau an, mit denen sie „blutverwandt" waren und beklagten sich beim Kaiser darüber, daß man den Juden dort verbiete, Sonntags auszugehen rc., und zwar wie es in dem Bittgesuche *) S. Beilage n. **) Allerdings erschien eine Generalausschaffung der Juden, welche sich nicht in den k. k. Archiven befindet, datirt vom 7. Jänner 1625; doch scheint sie blos der Form nach gegeben worden zu sein, zur Ausführung kam sie nicht, wie so manche andere derartige Verordnung.