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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 224

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 224 (sequence 222)
Language
German
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225 sich Geltung verschaffen wollen. Es hat nie eine Stütze von außen gebraucht und bedarf sie auch heute nicht. Eine Religion, die nur durch äußere Mittel gehalten werden kann, ist verloren. Das Judenthum aber hat noch die alte urwüchsige frische Kraft. Wir könnten aus unserer Zeit Beweise anführen daß Regierungen .den Versuch machten die Juden so zu sagen zu Resorm oder zur Orthodoxie zu führen, (wir sagen „so zu sagen", weil dieses blos Begriffe sind, hohltönende Worte, die keinen Kern haben) und diese Versuche sind gänzlich mißlungen^) Schon darin, daß die Behörden selbst bald das Eine, bald das Andere begünstigen, zeigt sich das Schwankende. Das Judenthum erkennt in vollem Maße die Gewiffensfteiheit an, und wie es lehrt, daß die Frommen und Gerechten aller Völker und Nationen der ewigen Seligkeit theilhast werden und keinen Vorzug sich selber einräumt, so sollen seine Bekenner für sich selbst die volle Gewissensfreiheit, und nach eigenem Gutdünken den Weg zum Himmel suchen und finden. Jeder fremde/Eingriff erweist sich als nutzlos und bringt öfters das Gegentheil hervor. Die den Juden gewährte Kultusfreiheit erweckte sogar den Neid der Protestanten. In einer Bittschrift derselben aus jener Zeit an den Kaiser heißt es: „die Juden, welche trotz ihren schrecklichen Lästerungen gegen den Gekreuzigten und wilden Schmähungen auf seine Hochgebenedeite Mutter, dürfen Synagogen haben."*) **) Wenn auch die darin enthaltene Denunziation unangenehm berührt, muß es um so mehr erfreuen, daß sie gebührender Weise vorn Kaiser unbeachtet blieb. Die Juden blieben im Besitze der Synagogen und im Jahre 1622 erhielten sie die Bewilligung zum Baue einer neuen Synagoge. *) So hat man in Berlin im Jahre 1813 die deutsche Predigt verboten, und im Jahre 1845 entstand die Neformgemeinde. In Wien wünschten die Behörden 1820 deutsche Gebete und im Jahre 1857 verbot man jede Abweichung vorn jetzigen Ritus. **) Harter Geschichte Ferdinands II. 2, 7, Bd. p. 218. r. 15.

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