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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 219

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 219 (sequence 217)
Language
German
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220 zu studieren. Was waren auch die Juden, daß man sich mit ihnen hätte beschäftigen sollen! Spott und Verachtung war ihr Loos. Wenn man ihrer oder ihres Geldes bedurfte, hat man rechtmäßig, aufgesetzlichem Wege, oder unrechtmäßig sich ihres Besitzes habhaft gemacht. Um den Schatz der Glaubenswahrheit und der Gemüthsinnigkeit kümmerte man sich nicht, den verstand man.nicht zu würdigen. Wir wollen hiermit ein Schlaglicht auf diese Zeit fallen lassen und setzen die Kenntniß der Verhältnisse im Ganzen und Großen voraus. Die Rechtszustände der Juden in Deutschland zu jener Zeit, wenn wir sie so nennen dürfen, denn vom Menschenrechte war nicht die Rede, sind kurz zusammengefaßt: Die Juden waren Kammerknechte und als solche dem jeweiligen Kaiser unterthänig, zu gleicher Zeit waren sie auch Unterthanen jener Regierung und jener Obrigkeit in deren Land oder Besitz Juden sich aushielten. Sie waren also doppelt unterthänig und hatten zwei Herren, die nicht immer die mildesten waren, zu dienen. So trübselig aber auch diese Zustände waren, so glauben wir darin mit eine Ursache zu erblicken, welche die wunderbare Erscheinung erklärt, daß die Juden trotz des furchtbaren Druckes nicht erdrückt werden; Laß alle Verheerungen und Zerstörungen nicht vermochten, Juden und Judenthum zu vernichten. Es kam nämlich den Juden zu statten, daß die beiden Herren nicht stets eines Sinnes und Geistes waren, und daß der Eine oder der Andere den Nutzen, welchen die Juden boten, nicht aufgeben wollte. —Wie sehr auch die Juden verhaßt sein mochten, wie fanatisch man auch gegen das Judenthum verfuhr — die Juden zahlten Steuern, Eontributionen, liehen und verschafften Geld, zu einer Zeit, wo man dessen sehr bedurfte — und wenn die Bedrückung am härtesten wurde, fanden sie bei dem einen oder bei dem andern Herrn, der ihre Dienste in Anspruch nahm, Schutz. Es kam daher auch nicht selten vor, daß sich zwischen dem Kaiser und

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