Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 206)
- Language
- German
- Belongs to
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208 nialigen Zeit im deutschen Reiche obwaltenden Rechtsverhältnisse vorzugsweise beleuchtender Proceß entspann, in welchen auch die herzogliche Eanzlei zu Wolsenbüttel und das Reichsgericht verwickelt wurden. Auf Verwenden des Kaisers Rudolph II., des Herzogs Philipp zu Braunschweig-Grubenhagen und anderer vornehmer Herren ertheilte indessen Herzog Heinrich Julius, unter Aufhebung des früheren Decretes vorn Jahre 1591, am 17. December 1594 den Juden wiederum die Erlaubniß, frei durch seine Lande unter der Bedingung ziehen zu dürfen, daß sie nirgends außer an Jahrmarktstagen mit seinen Unterthanen Geschäfte machten und an keinem Orte länger als eine oder höchstens zwei Nächte verweilten, es sei denn, daß während des Durchzuges durch einen Ort gerade der Sabbath einträte oder sie von Krankheit befallen würden. Nochmals wiederholt und aufs Nachdrücklichste eingeschärft wurde dieser letzte Erlaß von Seiten des Herzogs in dem Landtagsabschiede vorn Jahre 1597, wo es § 24 heißt: „Nachdem der Gnädige. Landes-Fürst auf S. F. G. getreuen Landschaft untertäniges ansuchen dy Juden numeer in S. F. G. Fürstentuum gänzlich abgeschaft, so sollen sy auch hyrnegst durchaus nicht widerum hinein genommen, jedoch inenn gleichwol von wegen der Röm. Kays. May. bei S. F. G. voor sy eingewanter unterschydlichen Allergnädigsten intercession der Durchzug und Paß, jedoch nicht weiter dan dero inenn von S. F. G. am 17. Decembris des verschinen 94 Jaars mitgeteilter und der Landschaft zu merer Nachrichtung Copeilich zugestellter Paß- oder Geleitsbriffs außweiset und mit sich bringt, gegönnet werden, es wil sich aber hyrbey der gnädige Landes-Fürst Hinwider gänzlich versehen, S. F. G. Land-Stände und Untertanen als Christen werden sich Gottes Wort den bescribenen Rechten und Reichs-Abschiden in Handel und Wandel zu bequemen und zu gehoorsamen wissen." Da sich aber dennoch in einigen Städten heimlich Juden aufhielten und manche