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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 207

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 207 (sequence 205)
Language
German
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IRI
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207 nächsten Michaelis in seinem Lande zu dulden, zu welcher Zeit spätestens alle in seinen Fürstenthümern noch weilenden Juden abziehen müßten. Sie sollten sich seiner Lande gänzlich enthalten, sie nie betreten und wenn ihr Weg sie in deren Umgegend führe, sie umziehen. Würde aber nach dem genannten Termine noch ein Jnde irgendwo in seinem Lande angetroffen, so sollte er des herzoglichen Schutzes verlustig und es einem Jeden erlaubt sein, ihn anzugreifen und zu beleidigen so). Somit mußten die Juden, welche bisher in den Braunschweig-Lüneburgischen Ländern gewohnt hatten, wiederum den Wanderstab in die Hand nehmen, um sich einen anderen Wohnsitz zu suchen. Wohin sie sich gewendet haben mögen, wissen wir nicht genau, aber sicher ist, daß sie durch Hildesheim zogen und vielleicht auch dort sich niederließen. In Hildesheim wurden nämlich von dem dortigen Stadtministerium die Magister Nicolaus und Georgius an den Magistrat geschickt: ,,man hebbe erfahren, dat de Juden hier in der Stadt in und uth gingen, man wolle den Rath erinnert und ermähnt hebben, darauf gote Achtung to hebben, um das Unglück, das daraus entstehen möchte, zu'verhindern; solches gereiche zu Beförderung Gottes Ehre und vieler Menschen Heil und Wohlfahrt." 31j In wie weit von dieser Ausweisung auch die Juden, welche unter dem unmittelbaren Schutze des Rathes zu Hannover standen, betroffen wurden, ist nicht genau zu ermittelnnur Lohmann (in seiner topographischen, historisch-statistischen Beschreibung der Residenzstadt Hannover pag. 28) und Hoppe (loc. cit. 114) sagen, daß damals in der Stadt drei Schutzjuden zurückblieben, welche das Bürgerrecht erhalten hatten. Ohne Zweifel waren dies: die alte Jüdin Bruneche nebst deren beiden Söhnen Phibes und Jobst, welche bereits in dem oben mitgetheilten Gutachten der Juristenfacultät zu Wittenberg erwähnt worden sind und zwischen denen und dem Rathe der Stadt Hannover sich später ein bis ins siebzehnte Jahrhundert hineinreichender, die in der da-

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