Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 199)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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201 des Churfürstlichen Sechsischen Consistorii zu Wittenberg Und erachten, sprechen und bekennen wir Dechandt, Senior und Andere Doctores der Juristen „Facultet In der Universitet daselbst Im Rechten ergründet, Seidt ihr durch habende Regalien Ander privilegien oder sonsten besugt Und berechtiget, Juden einzunehmen, So gepurett auch ewren Predigern verwenden Und wiedersechtens Ungeachtet, die von ewren Vorfahren mit Vielgemelten Juden Auffgerichte Verschreibung Vermuge gemeiner beschriebener geistlichen Und weldtlichen Rechten, auch einhelligen schluß derselben lehrer zu halten Und seit denselben nachzusetzen schuldig. Da aber mehr Angedeute Juden ewre oder Andre frembde Unterthanen mit ungöttlichem Wucher, Vorstehung der Pfande oder Anderer gestaldt beschweren Und Verderben, Auch sonst gotslesterliche reden wider Unsere Christliche Lehrer und gelauben, außgießen Und Andern damit ergernuß geben wurden. So ist euch die Juden darumb ernstlich Und mit denen darauff Vorordneten Und gesetzten straffen zu belegen Unbenohmen Und ihr seid euch darauff ein pgebuerlich einsehen Vermöge des Reichs Ordnung und Abscheidt Pflichtich von Rechts wegen. Urkundtlich mit des Consistorii Und der Juristen Facultet Jnsiegell vorsiegelt. Verordnete des Churf. Sechsischen Consistorii zu Wittenbergk. Dechandt, 8enior und Ander Doctores der Juristen Facultet In der Universitet daselbst. Den Erbarm und Wolweisenden Radt und Rathm. Hannover Unsern guthen Freunden", Bei den Acten über vorstehender Angelegenheit findet sich noch folgendes zwar nicht mit einer Unterschrift versehenes, aber wie aus Styl und Inhalt hervorgeht, wahrscheinlich von der herzoglichen Regierung erlassenes Decret in Abschrift: „Unsere fteundliche Dienste Zuvohr, erbar Ersame Und