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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 191

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 191 (sequence 189)
Language
German
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191 Räthen, Städten u. s. w., sie nirgends mehr zu dulden und ihnen in keiner Weise Vorschub zu leisten; wo sich solche nach Publication dieses Edicts in unseren Fürstenthümern finden, sollen sie angehalten und gefangen genommen werden. Wer dagegen handle, sollte derselben Strafe wie die . Juden verfallen^^). Ob dieser Befehl in seiner ganzen Strenge befolgt wurde, wissen wir nicht; keinesweges scheint dies jedoch in den Städten der Fall gewesen zu sein, welche bereits seit lange das Recht, Juden aufnehmen zu dürfen,' besaßen und in denen diese unmittelbar unter dem Schutze des Rathes standen. In Hannover wenigstens waren noch, wie aus der oben mitgetheilten Urfehde erhellet, am 2. Juli des Jahres 1553 sowohl in der Altstadt als auch in der Neustadt Juden wohnhaft. Auch 21 Jahre später müssen daselbst Juden gewohnt haben, da im hiesigen königlichen Archive früher Aktenstücke über die Gefangennehmung zweier Juden vorhanden waren, von denen sich jetzt nur noch der Umschlag findet, auf welchem zu lesen ist: „Zwei Juden Moscheh und Carpel find aus Anhalten Albrecht Gugels zu Hannover gesänglich eingezogen und was darin geschrieben 1574". — Am 28. Mai 1571 wurden, wie Bünting in der neuen Braunschweig-Lüneburgischen Chronik (edit. Magdeburg 1620 pag, 542) berichtet, zwei Juden, Manoach und Simon aus Schwerin, angeblich weil sie in Springe eine Frau nebst deren beiden Kindern erwürgt hatten, nachdem der letztere noch zuvor zum Christenthume übergegangen war, auf dem Calenberge vor Hannover geviertheilt. Der im November 1584 erfolgte Tod Erich's des Jüngern eröffnete für den Herzog Julius von Braunschweig- Wolfenbüttel, als nächsten Agnaten, die Nachfolge in den Fürstenthümern Goettingen und Calenberg, deren Huldigung er denn auch ein Jahr später und zwar in Hannover am 16. Juli 1585 entgegennahm. Dieser treffliche Fürst, den wahre Frömmigkeit und aufrichtige Treue gegen Gott und Menschen auszeichnete, hatte sich bereits früher, näm-

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