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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 190

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 190 (sequence 188)
Language
German
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IRI
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190 loc. cit. pag. 106) dem Juden David Bercla in Cöln*) eine Schuldverschreibung von 65 Thalern für etliche Goldwaaren überwies. Das Recht zu münzen, welches Anfangs nur dem Landesherrn zustand, ging im Laufe der Zeitauf den städtischen Rath über und auch die Juden scheinen fich neben dem Handel und dem Wechselgeschäste, welches letztere sie gleich den Lombarden vorzugsweise betrieben, mit dem Münzen befaßt zu haben. Dies geht wenigstens aus dem strengen Befehle hervor, welchen der gegen die Juden und Protestanten mit gleicher Härte verfahrende Herzog Erich der Jüngere am 8. Januar 1553 gegen die Juden erließ und krafft dessen er sie aus seinem Fürstenthume verbannte. Da wir nämlich vernehmen, heißt es indem Befehle, daß die Juden durch den Wechsel und allerlei sonstige verbotene Handthierungen wie des Münzens gegen des heiligen Reiches Verordnungen und uns zum Nachtheile, da Münze und Wechsel zu unseren Regalien gehören, wie zum Verderben und Schaden unseres Fürstenthums Land und Leute handeln, da die Juden ferner die Christen, welche sie um Geld ersuchen, abgesehen davon, daß sie sich durch Pfänder von hinreichendem Werthe sicher stellen, auch noch durch Wucher übersetzen, da sie außerdem in ihren Versammlungen, Schulen und an sonstigen Oertern Gott und seinen lieben Sohn wie auch alle gläubigen Christen lästern und verfluchen (!), was wir als ein christlicher Fürst nicht dulden mögen, so haben sie sich hierdurch aller Gnaden, Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten, so sie deren welche hätten, verlustig gemacht und verbannen wir dieselben hiermit sammt ihren Weibern und Kindern nebst aller ihrer Habe aus unserem Fürstenthume, erklären sie als Geächtete und befehlen allen *) Die Notiz im Jüdischen Volksblatte 1859 pag. 192, nach welcher zwischen 1425 und 3795 kein Jude in Cöln wohnte, ist also unrichtig.

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