Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 185)
- Language
- German
- Belongs to
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187 ReLhmeyer loc. cit. pag. 1861 mittheilt) der Rath zu Hannover auf Herzog Erichs Befehl dem Juden Michael von Derneborch (einem Kloster im Hildesheimschen) auf der Neustadt vor Hannover ein Haus zu bauen und mit seiner Frau, feinen Kindern und feinem Hausgesinde als Knechten und Mägden in selbigem zu wohnen und versprach, sie gegen alle auf der Neustadt Wohnende, so lange der Rath dieselbe Pfandsweise inne haben würde, wie auch gegen die Bürger in- und außerhalb der Stadt zu beschützen und zu beschirmen. Dafür sollte er dem Rathe zur Erkenntniß jährlich acht rheinische Gulden geben. Wie es jedoch scheint, hatte der Rath der Stadt Hannover sich später nicht allein die Oberhoheit über die in der Altstadt wohnenden, sondern auch über die unmittelbar unter dem Schutze des Herzogs stehenden Juden anzueignen gesucht und sogar mehrere derselben zu Verhör und Behandlung in Hast gehalten, worüber sich letzterer in einem im hiesigen städtischen Archive vorhandenen, an „den Ersamen und fürfichtigen unsern lieben, getrewenn Bürgermeister und Rathe unser Stat Hannobber" gerichteten Schreiben vom 26. Februar 1539 ernstlich beschwert. Das Schreiben lautet: Bonn gotes gnaden Erich der Elter, Herzogk zu Brunsweig und Luneburgk rc. Unsernn grus zu vorn Ersamen und fursichtigen lieben getrewenn. Uns kumpt für und werdenn berichtet, das Jr die Sachenn mit dem boßhastigen Juden so in unser und ever Stat in ever hefte durch unsern Vogt gebracht worden zuverhor und Handlung zu nehmen Bedacht gewest, welches uns nicht gering befrembdet und beschwert. Weil wir euch In unserm vorigen schriften dafür gebetten und die fachen uns und nicht euch zukomen, begern demnach darumb mit besondernn ernst genediglich, Jr wollet in derselben Sachen ane unsernn vorwiffen und willenn nichts Handellen oder furnehmenn, dan wo solichs geschehen solt, hettet Jr zu bedenckenn, das wir uns des billigen gegen euch