Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 175)
- Language
- German
- Belongs to
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177 die Judenstraße benannt wurde. Beide werden noch in einer anderen Urkunde aus dem Jahre 1467 erwähnt, in welcher der Rath zu Eimbeck bestätigt, daß der Jude Esra eine Rente in seinem Hause verkauft hatlr). Endlich ist auch der Aufenthalt der Juden in Hannover um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts genügend bezeugt. Den frühesten Nachweis hierüber liefert eine in der Sacristei der Marktkirche noch vorhandene Inschrift, aus welcher hervorgeht, daß die Juden im Jahre 1350 in Hannover zwar nicht verbrannt, jedoch aus der Stadt vertrieben worden sind 18). Längere Zeit mögen sie sich nun von derselben fern gehalten haben und erst zwanzig Jahre später scheint wiederum ein Jude hier wohnhaft gewesen zu sein, der aber auch, wie aus einer im hiesigen städtischen Archive befindlichen und am 1. Juni 1371 von den Herzögen Wenzlaus und Albert von Sachsen und Lüneburg ausgestellten Urkunde erhellet, wieder aus der Stadt verwiesen wurde, bei welcher Gelegenheit zugleich befohlen ward, daß in Hannover für ewige Zeiten keine Juden mehr wohnen sollten. Die diesen Punkt betreffende Stelle in der Urkunde lautet: OK schal de Jode, de dar nu woriet, van staden an 19) (von der Stelle an) wiken van Hanovere unde dar en scho!en ewetiken nene Joden wonen (und es sollen da ewiglich keine Juden wohnen). Indeß wurde dieses Verbot schon nach wenigen Jahren wieder aufgehoben und in einer ebenfalls im hiesigen städtischen Archive befindlichen und von denselben Herzögen am 8. Juni 1375 ausgestellten Urkunde dem Rathe zu Hannover in Folge seiner den Herzögen geleisteten treuen Dienste, worunter wahrscheinlich die, im Jahre 1371 bei Erstürmung des Schloffes Lauenrode den Herzögen von Seiten der Stadt gewährte Hilfe verstanden wird. erlaubt, so viele Juden als ihm zu der Stadt Behufe angemessen erscheinen würden, aufzunehmen und die von denselben zu zahlenden Abgaben für sich zu behalten. Die genannten Herzöge wie ihre Nachkommen wollten die 12 i.