Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 157)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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157 nig hatten R. Scheschet*) und R. Jehuschua, Söhne des R. Jdi bar Ahaban, die Weihe erhalten, und der Ausdruck in Pcs. 49 a ’aiöD 'Ja 'in '’j'ö ipSJ will nur bezeichnen, daß R. Jdi mit der geheiratheten Priestertochter zwei gelehrte, der Weihe würdige Männer gezeugt. Sakuto im Juch. 79 liest sogar an dieser Stelle: nn'BD$> ■pxi?Td na'öD und fügt hinzu: xb) $>aaa N'NN ix na'öD rtea DJüia 'a ’hx -]br\ (welche Worte im S. Ha-D. entstellt wiedergegeben sind), wovon jedoch in unsern Talmud-Editionen sich Nichts findet. Mit dem Erblühen der Schulen in Babylon erlosch allmählig die in Liberias und mit ihr zugleich die Semicha, und der Versuch**) des nach dieser Stadt aus Babylon geflohenen Mar. Sutra II. (550 n.) sie wieder herzustellen, gelang nur, wenn er überhaupt gemacht worden, aus kurze Zeit. Nur bei der Installation des Resch Geluta, die in morgenländischem Gepränge überaus erschütternd war, wie R. Scherira Gaon in dem kurzen, bei Sakuti im Juch. uns erhaltenem historischen Berichte mittheilt, kam auch die Handauflegung wieder in Ausübung (Juch. 22 b. 1' i'jnui inx s'aiavi); doch mehr als äußeres Zeichen, denn als kirchliche Weihe, mehr als die Feier hebende, denn als gesetzlich nothwendige Ceremonie, die vielleicht bei der Einsetzung der früheren Resch - Geluta's nicht einmal in Anwendung gebracht wurde. Selbst die späteren Schulhäupter in Nehardea, Sura und Pumbedita, die nicht nur das Licht dort erblickt, sondern auch im Lande studirt, und mitunter Palästina nie besucht hatten, erlangten kraft der Erlaubniß des Resch-Geluta ohne besondere Weihe Amt und Würde, und besaßen selbst die Befugniß, Gelehrte mit Diplomen zu versehen, und nach den kleinern Gemeinden als Geist- *) R. Schischa nach Jechiel's Lesart im S. Ha-D. 150. **) Seder Olam Suta: '"xb p'bo xmbi t»n >nair iv is tnair w ’pns t»na nAwyi Jost II. 186 und 199. Zunz G. V. 309.