Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 152)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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152 Gegenwart zur Handauflegung und ein öffentlich auszuführendes Ceremonial zur Feier erfordert hätte. Auch scheint er nach altem Brauche seine Zuhörer dort um sich versammelt und in ihrer Gegenwart die Ceremonie mit aller Feierlichkeit ausgeübt zu haben, weil auf die Frage in Sanhedrin (14 a), wie von ihm allein die Weihe vollzogen, da doch drei Weihende erforderlich? geantwortet wird: „Er hätte Beisitzer gehabt, die jedoch aus Achtung vor ihm nicht genannt würden", d. h. er zog einige Zuhörer hinzu, die nicht als Collegen bezeichnet werden können. — Eine ähnliche Erwiederung findet sich Rosch Ha-Schana 22 b; Gittin 5 b. — Auf diese Antwort gestützt lehrt Maim. (I. Ha.-Ch. Sanh. §. 4 lex 3), daß von den drei die Weihe Vollziehenden nur Einer ein Geweihter sein müsse, während die Beisitzer auch Ungeweihte sein dürfen, und Joses Caro in seinem Kommentar mühet sich dort ohne Grund ab, für diese Ansicht in der von Abaji (Sanh. 13 b) aufgestellten Alternative, daß etwa einer zur Weihe genügen müsse oder 71 erforderlich wären, einen so weitgesuchten Beleg zu finden*). — Also zur Zeit des R. Jehuda ben Baba fand die Weihe noch unter Handauflegung und anderen Formalitäten statt. Durch die Verleihung des Titels Rabbi bei der Promotion, der ein besseres, gewissermaßen äußeres Kennzeichen bildete, und zur Zeit des Jochanan ben Sakkai schon allgemein im Brauche.war, wurde die Handauflegung nebst den andern Formen immer mehr in den Hintergrund gedrängt, mit der Länge der Zeit endlich für unnöthig erklärt, und bei den spätem babylonischen Gelehrten ganz vergessen. Deshalb wird auf die Frage des R. Acha bre de-Rabba: ob die Handauflegung zur Weihe gehöre: rr6 pDD MD rn'2 von R. Aschi *) Auch Akiba ben Josef soll fünf seiner Schüler vor seiner Hinrichtung geweiht haben. Jost II. 117.