Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 142 (sequence 143)
- Language
- German
- Belongs to
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143 und bei deren Beschreibung und Anordnung dasselbe Wort "jvv stets vorkommt. Befremdend erscheint es allerdings, daß, während so manches Beispiel von der Weihe eines Königs oder Hohenpriesters durch Salbung mit Oel, kein einziges ferner von einer solchen durch Handaushebung erwähnt wird. Jene Salbung aber, die außer dem Bereiche unsrer Arbeit liegt, müssen wir übergehen und mit ihr den ganzen Zeitraum des ersten Tempels, um uns zu der mit dem Aufbau des zweiten Tempels beginnenden Epoche zu wenden, in welcher die Bibel allmählig geordnet, geschlossen, in Handschriften verbreitet und als Fundament aller Religion und religiöser Einrichtungen anerkannt wurde. Auch in den Büchern Esra und Nechemia, obschon Volksführer an die Spitze gestellt, Priester und Leviten eingesetzt, ja sogar Propheten anerkannt wurden; selbst in den Büchern der Makabäer und der übrigen Apokryphen wird von einer Weihe der Führer, Priester und Lehrer keine Erwähnung gethan. Und doch kann ihr ein hohes Alter nicht abgesprochen werden. Wenn auch Wissen und Character, Name und Ruf die Beförderung zu einer hervorragenden Stellung, zu Amt und Würde bewirkte; so mußte doch eine äußere Handlung diese Berufung und Erhebung bekunden, um s^ mehr als Richter, Lehrer und andere Beamte nicht mehr ausschließlich aus der Mitte der erblichen Priesterschaft, sondern auch aus dem durch Geburt nicht geheiligten Volke genommen wurden. Ueberdies steht die Weihe durch Handauflegung schon bei den ersten rabbinischen Schulen so unbestritten fest, daß man ihr ein höheres Alter anzuweisen sich gezwungen sieht. Man könnte der Vermuthung Raum geben, daß durch die Männer der großen Synagoge no» nMK die Weihe und zwar durch Handauflegung wieder in's Leben gerufen sei; allein die große Synagoge ist selbst in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt, ob auch ihre Existenz nicht füglich bestritten und in's Reich der Sage verwiesen werden mag. Sie kann