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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 122

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 122 (sequence 126)
Language
German
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124 nachweist, daß Juden mit demselben Rechte Christen einen Eid abnehmen könnten als dies von Protestanten bei Katholiken geschieht, die bei der Jungsrau Maria und den Heiligen schwören. Auch sollten diejenigen, welche als Geschworene über Leben und Tod entscheiden, von der geringern Function als Beisitzer eines Civilgerichts nicht ausgeschlossen werden. Gegen den zweiten Grund beruft sich Vincke besonders auf Art. 109 der Verfassung: „Alle Bestimmungen der bestehenden Gesetzbücher, einzelner Gesetze und Verordnungen, welche der gegenwärtigen Verfassung nicht zuwiderlaufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werden." Daraus folge denn doch nach aller Logik, daß alle diejenigen Bestimmungen, Verordnungen, Gesetze welche der Verfassung zuwiderlaufen, nicht in Kraft bleiben. Der Minister des Innern Flottwell wünscht, daß das Haus die zu weit gehende Petition der Regierung nur zur Erwägung überweisen möge, welche gewissenhaft erfolgen werde. Nachdem noch Simson ausgeführt, daß die vom Petenten bemängelten Rescripte in der That verfassungswidrig seien und daß das Judenthum gerade durch Rechtsentziehung sich erhalte, wird der Kommissionsantrag angenommen. Fragen wir nach dem Fortschritt, welcher demnach für die Sache der Juden geschehen sei, so besteht derselbe in zwei wichtigen Momenten. Erstlich hat die preußische Landesvertretung ausdrückliches Zeugniß für das Recht unsrer Glaubensgenossen abgelegt auf Zulassung zu den ihnen verschlossenen Staatsämtern, ein Zeugniß, welches für ein gewissenhaftes Ministerium wie es das jetzige ist nicht ohne bestimmenden Einfluß bleiben kann. Dann aber hat auch das letztere nach den Auslassungen, die es bei dieser Gelegenheit hören ließ und die wir leider ausführlich wiederzugeben durch den beschränkten Raum gehindert sind, seinen Standpunkt dahin angedeutet, daß es selbst eine allmähliche Aufnahme der Juden in die angestrebte Stellung wünsche. In Jahre 1852 gingen die Bestrebungen dahin, unser Recht nicht aufkommen zu lassen, nur wagte man ni^t

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