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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 118

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 118 (sequence 122)
Language
German
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120 Judenthum heraufzubeschwören begann. Wir meinen die Petition des Rabbinats-Verwesers Simon Levy, welche derselbe im folgenden Jahre an das Haus der Abgeordneten richtete, die Cultusbeamten der Autonomie des Vorstandes zu entziehen und sie unter Aufsicht und Schutz der königlichen Regierung zu stellen. Diese Petition kam am 23. April 1857 zur öffentlichen Verhandlung. Wagener unterstützte sie und verlangte ihre Ueberweisung an das Ministerium zur Berücksichtigung. Lette hingegen wünschte, daß man das Judenthnm seiner eignen freien Entwickelung überlasse, alle polizeilichen Maßregeln in Glaubenssachen wären vom Uebel; ihm schloß sich im Wesentlichen Reichensperger an. Aus andern Gründen empfahl auch der Minister von Räumer die Tagesordnung, welche dann auch glücklicherweise beschlossen wurde. Glücklicherweise; denn das Ehrenvollste und zugleich das wahrhaft Förderlichste in dem Gesetz vom 23. Juli 1847 ist eben, daß der Staat, um die Worte des damaligen Ministers Eichhorn zu gebrauchen, den Juden die Freiheit lassen will, ihre Cultusverhältnisse selbst zu ordnen. Ist uns nicht hiermit dasjenige gewährt, was die protestantische und die katholische Kirche als solche für sich erstreben? Und gegen diese Selbständigkeit war die Eingabe Levy's gerichtet. Wir wissen zwar, daß in einzelnen Gemeinden Kultusbeamte von der Willkühr des Vorstandes mancherlei zu leiten haben, aber wir wissen auch, daß diese Schäden tiefinnerliche sind und daß auch die Heilung nur von innen kommen kann. Und hierzu bietet die gesetzlich sich selbst überlassene Gemeinde allein einen günstigen Boden. Nächst der Ausführung des Tit. II des Gesetzes vom 23. Juli 1847 trug nun auch der in neuester Zeit eingetretene Umschwung in den gesummten vaterländischen Verhältnissen wesentlich zur Hebung und Kräftigung des den preußischen Juden innewohnenden Gemeinbewußtseins bei. Einen Beweis dafür liefert das Auftreten der Gemeinde in der bekannten Mortara-Angelegenheit. Von dem lebhaftesten Vertrauen zu den

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