Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 121)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3138070-3138071-3138072--0123-3138213- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
119 Juden für Ausländer erklärt, so ist diese Behauptung gegen das Edikt von 1812 und gegen Art. 16 der deutschen Bundesakte. Wie können dann übrigens diese Ausländer durch die Taufe zu preußischen Vollbürgern werden? Bisher glaubte man nur, daß die Taufe die Erbsünde abwasche, nicht aber die Nationalität. Wenn man den Juden Mangel an Vaterlandsliebe vorwirft und sie dabei als Fremdlinge behandelt, so ist das eben so ungerecht, wie wenn die Egypter Israel züchtigten, weil es keine Ziegel machen wollte und ihm dabei das Stroh vorenthielten. Das volle Recht ist den Juden einmal gegeben, feierlich verbrieft, mit dem Verfassungseide besiegelt; solange nicht eine direkte Nothwendigkeit der Aenderung erwiesen ist, müssen wir es aufrecht erhalten." Bei der darauf folgenden Abstimmung ging das Haus über den Wagener'- schen Antrag zur Tagesordnung über. Wir sehen also, daß selbst das Haus der Abgeordneten von 1856, welches gewiß liberalen Tendenzen ferner stand als irgend eine preußische Volksvertretung, auf dem angefochtenen Satze des Art. 12 fest beharrte. Gerade dies nun ist uns eine willkommene Gewähr dafür, daß er tief im Bewußtsein unsres Volkes wurzelt, daß das Haus ein altes langsam entwickeltes Recht zu vertreten überzeugt war. Nicht auf den Bruch des Jahres 1848 mit der Vergangenheit führte es den Satz zurück, sondern auf eine lange Reihe von Phasen des soliden Fortschrittes, welche die Juden unter der Initiative preußischer Könige und unter der Einwirkung mannichfacher culturfördernder Verhältnisse durchgemacht hatten. Sicher ist die Wahrnehmung, daß selbst die revolutionsfeindliche Vertretung vom Jahre 1856 fest hielt an dem vollen Inhalte des Art. 12, geeignet, den Muth der preußischen Judenheit und ihre Hoffnungen auf eine gute Zukunft aufrecht zu erhalten und zu stärken. Wir können hier eine zweite Thatsache nicht unerwähnt lassen, welche aus unsrer eigenen Mitte eine Gefahr für das