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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 115

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 115 (sequence 119)
Language
German
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117 Staat" instituire und dieser „in der Verfaffungs-Urkunde einer christlichen Monarchie nicht länger geduldet werden dürfe." Kaum hatte sich die Kunde hiervon durch unser Vaterland, verbreitet, als von der jüdischen Gemeinde desselben Petitionen — im Ganzen 264 — einliefen, welche das Haus zur Verwerfung jenes Antrags dringend aufforderten. Während früher immer nur einzelne hervorragende Juden der Monarchie für das Wohl ihrer Glaubensgenossen eintraten, durchdrang jetzt schon ein starker und bewußter Wille die ganze Gemeinschaft und Dank der einheitlichen innern Organisation, welche sie durch Tit. II des Gesetzes vom 23. Juli 1847 erfahren hatte, konnte derselbe auch rasch zum öffentlichen Ausdrucke gebracht werden. Ein unbestrittenes Verdienst hat übrigens in dieser Beziehung der Redacteur der Allgemeinen Zeitung des Judenthums, Dr. Ludwig Philippson, welcher in seinem Organ wohlthätige Anregungen zu allseitiger Kundgebung des durch die Wagener'sche Proposition verletzten Rechtsgefühls gegeben und das allgemeine Bewußtsein zu concentriren verstanden hatte. Ein Theil der Kommission, welche sich mit diesem Antrage zu beschäftigen hatte und zwar derjenige, mit welchem sich die Regierung im Wesentlichen einverstanden erklärte, war gegen die Streichung des gedachten Satzes, weil man auch mit ihm ausgekommen sei und „die Aufhebung eine bedenkliche Aufregung veranlassen würde, wie die vielen Eingaben von Judenschasten ergeben." (Die Petitionen hatten also Eindruck gemacht.) Die Majorität dagegen erklärte sich für die beantragte Streichung des Satzes. Der natürliche Sinn desselben sichert allen Nichtchristen die Zulassung zu öffentlichen Aemtern; könne man daher auch eine solche durch Berufung auf andere Gesetze umgehen, so hätten doch in diesem Falle die Nichtchristen Grund, sich über spitzfindige, rabulistische Verdrehung der beschworenen Verfassungs-Urkunde zu beklagen. Dieser Anklage gegenüber gezieme Offenheit und Wahrheit, welche in der Streichung des Satzes sich aussprechen werde. Das

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