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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 110

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 110 (sequence 114)
Language
German
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IRI
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112 Handlungen ergeben, nichts weiter als eine Berücksichtigung der wegen Civilversorgnngsberechtigung bestehenden gesetzlichen Vorschriften beabsichtigt (vgl. Rönne, Versass.). — Endlich ward die revidirte Verfassung am 30. Januar 1850 zuerst vom Könige und dann von allen übrigen gesetzgebenden und executiven Instanzen feierlich beschworen. Der Art. 12 lautet folgendermaßen: Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschasten und gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfteiheit kein Abbruch geschehen. Verlautete also bis dahin auch nichts von Anstellung höherer Beamten jüdischen Glaubens, so herrschte doch nirgend ein Zweifel darüber, daß das Zulassungsrecht durch die allseitig beschworenen Verfassungsbestimmungen gesetzlich garantirt sei. Nirgend kam der Gedanke zum Vorschein, daß es zur Begründung jenes Rechts noch eines organischen Gesetzes bedürfe und daß nicht das Gesetz vom 23. Juli 1847, so weit es mit der Verfassung collidire, durch diese und namentlich auch durch Art. 107 aufgehoben sei. Der Umstand, daß sogar die Durchführung des Tit. II jenes Gesetzes, der doch in keinem so wesentlichen Widerspruch steht als Tit. I, unterblieben war, mußte das Gefühl der Sicherheit in der jüdischen Bevölkerung noch stärken. So standen die Sachen, als die Herren von Räumer und von Westphalen in's Ministerium traten. Dieser Umstand nun und das mit demselben verbundene Gefühl, daß die rückläufige Bewegung Preußens in glücklichem Fortschreiten begriffen sei, gaben derjenigen Partei, welche jene Bewegung freudig begrüßte und förderte, im Jahre 1851 Muth zu dem Versuche, auch die freier gewordene Stellung der Juden in die

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