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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 106

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 106 (sequence 110)
Language
German
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108 gethan, den Gesetz-Entwurf vorzulegen, aus den abstrakten Grundsätzen in das positive Gebiet der Gesetzgebung überzugehen." Mit Unrecht ist daher in neuerer Zeit von gewisser Seite her der dispositive Charakter jener Bestimmung angezweifelt worden, vielmehr ist für jeden Unbefangenen unverkennbar, daß durch dieselbe alle bis dahin auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847 auf den jüdischen Preußen noch lastenden Beschränkungen „fortan" aufhören sollten. In der That fielen fie auch bei dem Wahlgeschäst für die Nationalversammlung in Berlin und Frankfurt weg, zu welchen Juden wählten und gewählt wurden*). Wenn auch diesen Wahlen specielle Verordnungen zu Grunde lagen, in welchen actives und passives Wahlrecht an kein bestimmtes Glaubensbekenntmiß geknüpft sind, so beweist doch eben dieser Umstand zur Genüge, daß der Paragraph 5 der Verordnung vom 6. April 1848 schon gesetzliche Kraft besaß, um alsbald factisch zur Anwendung gebracht zu werden. Mit Recht wurde daher jenem Zweifel gegenüber von dem Abgeordneten Dr. Veit das Wort „fortan" in jenem Gesetze besonders hervorgehoben, welches von nun an bei sich darbietender Gelegenheit so lange zur Ausführung kam und wirksam blieb, bis sich in der innern Politik überhaupt eine rückschreitende Richtung geltend wachte. Jeden Zweifel hierüber benehmen einige von der damaligen Regierung erlassene Rescripte, deren wir hier gedenken müssen. In einer an sämmtliche Regierungsbevollmächtigte nnd Curatoren der Universitäten, so wie an Rektor und Senat der Berliner Universität ergangenen Eircularverfügung vom 14. Juli 1848 erklärt der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten, daß er „mit Rücksicht *) Mit Genugthuung dürfen wir verzeichnen, daß in jenen beiden hervorragenden Körperschaften Abgeordnete jüdischen Glaubens zu Vicepräfidenten erwählt worden sind (Dr. Kosch in Berlin und Dr. Riesser in Frankfurt).

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