Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 108)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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106 die Veränderungen, welche die jeweilige politische Atmosphärein der Stellung unserer Glaubensgenossen erzeugte. Der erste Titel, welcher die bürge rlichen Verhältnisse der Juden behandelt, kam wenigstens insoweit zur sofortigem Ausführung, als er die Vorschriften hinsichtlich des Criminal- Zeugeneides und der Führung von Civilstandsregistern, welcheden Gerichten übertragen worden, betraf (S. die betreffenden §§ dieses Titels). Von einer Uebernahme der neuerdings eröffneten Aemter konnte, bis aus einige ganz vereinzelte Fälle, nicht die Rede sein, weil die Betreffenden dazu nicht vorbereitet waren. Der andere Titel, welcher auf die Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten sich bezieht, den jüdischen Gemeinden in Hinsicht ihrer Vermögensverhältnisse die Rechte einer juristischen Person beilegt und unter Belastung des autonomischen Rechts in Kultussachen die Verwaltung der communalen Interessen unter die Aussicht der Staatsbehörde stellt, war noch gar nicht zur Ausführung gebracht, als der denkwürdige Umschwung eintrat, welcher mit den Verhältnissen des ganzen Staates auch diejenigen der Juden in eine völlig neue Lebensbahn führen sollte. Es war am 21. März 1848, als der König selbst in seinem Ausrufe „An mein Volk und die deutsche Nation" zu den Bedingungen „der Wiedergeburt der höheren Einheit" des gesammten deutschen Vaterlandes „gleiche politische und bürgerliche Rechte für alle religiösen Glaubensbekenntnisse"*) *) Bemerkenswerth an jenem Aufrufe ist noch, daß er nicht nur vom Grafen Arnim, als damaligen Ministerpräsidenten, contraflgnirt, sondern von demselben auch in seiner Schrift „Die Verheißungen des 22. März und die Verfassung vom 5. December" vertheidigt wurde. Darin wird auf das Beispiel Englands hingewiesen, nach dessen „Verfassung, unter der die christliche Kirche in Form und Wesen sich so lebendig und stark erhalten hat, als irgendwo, der Nichrchrist von dem politischen Rechte: dem Sitz im Parlamente — nicht ausgeschlossen ist."