Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 107)
- Language
- German
- Belongs to
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105 fern damit nicht die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt verbunden ist, zugelassen. AnUniversttäten sollen sie als Professoren und Docenten nur in einzelnen Lehrfächern sungiren können und von dem akademischen Senate wie von den Aemtern eines Dekans, Rektors und Prorektors bleiben sie völlig ausgeschlossen. Als Lehrer können sie nur an Handels-, Gewerbe-, Kunst- und Navigationsschulen angestellt werden; ständische Rechte dürfen sie nicht ausüben und selbst der Betrieb eines Gewerbes wird ihnen untersagt, wenn mit einem solchen die Ausübung eines polizeilichen oder executiven Amtes verbunden ist. Trotz solcher Beschränkungen geschah mit diesem Gesetze doch ein thatsächlicher Fortschritt, insofern das auf einer allgemeinen Rechtsbasis ruhende Edikt von 1812, ungeachtet des Art. 16 der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, wonach „den Bekennern des jüdischen Glaubens die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten bleiben sollten", durch die Kabinetsordre vom 18. August 1822 und mehrere in späteren Jahren hinzugekommene Verfügungen in vielen seiner wesentlichen Bestimmungen als aufgehoben betrachtet werden konnte. Mit der auf immer vorwärts schreitende Einstellung der Juden in den Staatsorganismus gerichteten Tendenz des Edikts war es daher nicht ernstlich gemeint, da dasselbe weder allgemeine, noch dauernde Anwendung fand; hingegen zeigte sich das Gesetz vom 20. Juli 1847 so sehr aus dem Geiste und der tief wurzelnden Anschauung aller maßgebenden Organe hervorgegangen, daß weder die hochgehenden Wellen des Jahres 1848 es dauernd zu überfluthen vermochten, noch auch spätere Reactionsversuche darüber hinaus zurückgingen. Von diesem Gesetze gehen wir daher aus, und indem wir dem Gange der Ereignisse folgen, betrachten wir die von denselben bedingten Stadien, in welche jenes Gesetz eintrat und