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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1921-01-01 · 6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921) · p. Seite 136

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921-1921)
Issue
6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921)
Date
1921-01-01
Page
Seite 136 (sequence 146)
Language
German
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IRI
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136 genügen, um schönste Erfolge in Frage zu stellen. So könnte z. B. allzu schweres Einengen, Unterjochen, Stören der persönlichen Freiheit von sehr grossem Schaden sein. Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern muss soweit möglich ein ungesuchtes, natürliches sein, indem die Eltern ihre Kinder einfach möglichst viel um sich haben und sich mit ihnen abgeben, mit ihnen arbeiten, spielen, spazieren, sich unterhalten, ihre Aufgaben und Beschäftigungen besprechen und die Aufgaben nachsehen, ihren Spielen aus freudiger Teilnahme folgen. Nie darf das Verhältnis eine gehässige Form annehmen, also nicht in eine geheime Aufpasserei oder in ein Spionieren ausarten; denn dies würde das Vertrauen, die Offenheit und die Geradheit des Charakters untergraben. Wehe, wenn die Aufsicht den Kindern zum Schrecken wird, wo es doch möglich ist, dass sie ihnen eine Ermunterung sein könnte! Heil, wo Liebe und Vertrauen zwischen den Erziehern und den Kindern herrschen! Mit der zunehmenden sittliehen Reife des Zöglings muss an die Stelle des Befehls sogar allmählich der Rat treten, der das Kind anleitet, sich für das Richtige zu entscheiden und gewissermassen die Entscheidung in seine Hand legt. Je erwachsener die Kinder, um so mehr Freiheit ist ihnen zu gewähren. Selbstverständlich darf die elterliche Leitung nicht fehlen und ist ganz besonders in der Übergangszeit von höchstem Wert. Viele Eltern glauben irrtümlicherweise, dass die Zeit bis zur Bar-Mizwa-Reife die Zeit ist, wo besondere Vorsicht und Aufsicht am Platze sei, dass das Kind jedoch, sowie es Bar-Mizwa geworden, genügend selbständig ist, um sich fortan selbst zu beaufsichtigen. Nur Unverstand kann so urteilen. Gerade die wichtigste Zeit der Gewöhnung und Möglichkeit einer Belehrung ist der Abschnitt von 16—22 Jahren, nach anderer Meinung gar von 18 bis

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