Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921-1921)
- Issue
- 6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3135693-3135702--1446-3137173- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
22 Schweiz, der Geburtsstätte der Freiheit und Gleichheit, dem durch Jahrhunderte hindurch gepriesenen Asyl für alle Verfolgten und Unterdrückten, die nötigen Massnahmen treffen. Man hat, recht wehleidig, diesen Appell als eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz empfunden; er wirkte gleichwohl wie ein Lichtstrahl aus dem dunklen Osten und sei drum für den künftigen Geschichtsforscher hier festgehalten. Der schweizerische israelitische Gemeindebund hat seit Jahren die Ermöglichung der Aufhebung des Schächtverbotes als seine wichtigste Aufgabe betrachtet und sucht vor allem bei der bevorstehenden Totalrevision dahin zu wirken, dass der berüchtigte § 25bis aus der Verfassung ausgemerzt werde. An Schikanen von Seiten der Schächtgegner hat es auch im vergangenen Jahre nicht gefehlt, und so drohten der Versorgung der jüdischen Bevölkerung der Schweiz mit rituellem Fleisch wiederholt grosse Gefahren, die jeweilen durch das energische Einschreiten des israelitischen Gemeindebundes wieder behoben werden konnten. Seitdem die provisorische Schächtbewilligung vom 15. April 1920 aufgehoben worden ist, wird von den jüdischen Metzgern das Vieh aus der Schweiz über die Grenze gebracht, dort geschächtet, und das geschachtete Fleisch nachher wieder zurückgeschafft. Auf Betreiben des aargauischen Tierschutzvereins liess sich nun der Regierungsrat des Kantons Aargau herbei, beim Bundesrat gegen dieses Verfahren Einspruch zu erheben, mit der Begründung, es liege hier eine Gesetzesumgehung vor. Als diese Beschwerde nichts fruchtete, nahm sich der Zentralvorstand der deutsch - schweizerischen Tierschutzvereine der Sache noch an und richtete einen Protest an den Bundesrat. So war es den Tierschützern wieder einmal gelungen, die Gemüter in unnötiger Weise zu erregen.