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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1920-01-01 · 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920) · p. Seite 249

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
Issue
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 249 (sequence 255)
Language
German
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249 ich habe mir sehr viel Geld auf die Reise mitgenommen; nun habe ich aus Furcht, dass man es mir stehle, einen Teil davon vergraben, den grösseren Teil aber habe ich noch. Nun bin ich im Zweifel, ob ich auch diesen bei dem anderen Gelde vergraben soll oder auf einem anderen Platze, oder ob ich es lieber einem zuverlässigen Mann zum Aufheben gebe.“ Was dir dann der Eigentümer des Feldes raten wird, das tu! Der Kaufmann tat, wie ihm der König geraten hatte, erforschte den Eigentümer des Feldes und redete diese Worte zu ihm. Da sagte der Eigentümer: „Lege doch das Geld dahin, wo das andere liegt! Das ist ja am einfachsten.“ Er dachte nämlich, der Kaufmann habe den Diebstahl noch nicht gemerkt und werde deshalb auch das andere Geld dazu legen; dann wollte er sich beides holen. Er tat also schnell das gestohlene Geld wieder in die Erde. Als aber der Kaufmann sein Geld wiederfand, war er froh, nahm es an sich und eilte von dannen. Bald kam auch der Eigentümer des Feldes, um das doppelte Geld zu holen, fand aber das Loch leer und merkte zu seinem Ärger, dass er überlistet war. So hat der Kaufmann durch den weisen Rat des Königs sein Geld wiederbekommen. Prof. Dr. B. Kuttner. Aus „Sagen und Legenden“ (Verlag J. Kauffmann, Frankfurt a. M.)

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