Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 245)
- Language
- German
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239 „Dafür kann ich doch nicht!“ rief Pfeffer eifrig. „Er hat sich erst während des Prozesses taufen lassen! Da hatte ich schon den Vorschuss gezahlt!“ „Das ist eine Unverschämtheit!“ begehrte Hank auf. „Ich werde das Mandat niederlegen, wenn Sie noch ein Wort sprechen!“ „Aber Herr Rechtsanwalt!“ sagte Bandmann sanft. „Nicht gleich so erregt! Etwas mehr christliche Milde!“ „Ich muss gegen diese fortgesetzt gegen mich gerichteten antisemitischen und verletzenden Bemerkungen seitens des Herrn Vorsitzenden protestieren!“ rief Hank jetzt ausser Rand und Band. „Antisemitisch? Verletzend?“ rief Bandmann im Ton höchsten Erstaunens und sah wie entgeistert die Beisitzer an, die ihrerseits entrüstete Gesichter machten. „Antisemitisch und verletzend? — Aber sind Sie denn überhaupt Israelit, Herr Hank?“ Hank war keiner Antwort mehr fähig; er ergriff hastig seine Akten und stürzte aus dem Zimmer. „Haben Sie je so etwas gesehen? Was hat der Mann nur?“ fragte Bandmann und sah sich nach allen Seiten um. — Sein Blick blieb auf Lehnsen haften, der noch immer tief gebückt schrieb. „Die Anträge haben Sie protokolliert, nicht wahr? — Herr Justizrat Wenzel hat Verwerfung der Berufung beantragt! — Termin zur Verkündung der Entscheidung in acht Tagen!“ S. Gronemann. Dem jüngst erschienenen Roman »Tohuwa bohu« von S. Gronemann (Welt-Verlag Berlin) entnommen, der mit unerbittlicher Satyre ein Bild der zeitgenössischen jüdischen Gesellschaft gibt.