Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 236 (sequence 242)
- Language
- German
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236 „Also an einen Vergleich ist nicht zu denken?“ sagte Bandmann bedauernd. „Schade! Die Sache eignete sich doch in hervorragendem Grade dazu. — Es handelt sich um Gegenstände des israelitischen Rituals; da sollte doch den Parteien, welche beide mosaischer Konfession sind, daran liegen, solche Streitigkeiten nicht bis zum Äussersten kommen zu lassen, wenn sie schon nicht umhin gekonnt haben, sie gerichtlich anhängig zu machen. — Was meint denn der Beklagte dazu?“ „Na — nun machen Sie mal den Mund auf“ sagte Wenzel und schob seinen Klienten, der trotz des milden Frühlingswetters einen dicken Pelz trug, vor den Richtertisch. „Herr Präsident!“ sagte Boruch. „Ich bin ein friedlicher Mensch — aber mit der Sache habe ich so viel Ärger gehabt; soll ich da noch Geld zuzahlen? — Man kann doch die Früchte nicht im Tempel gebrauchen, wenn die Stengel fehlen. — “ „Na ja!“ sagte Bandmann. „Ich persönlich verstehe zwar nicht recht, wieso gerade die Integrität des Stengels die rituelle Verwendbarkeit so beeinträchtigen soll. — Am Ende hat im Paradies damals der Apfel auch keinen Stengel mehr gehabt, als Adam anbiss, — aber da werden wir uns ja wohl der grösseren Sachkunde des rabbinatlichen Gutachtens fügen müssen. Immerhin liegt rechtlich die Sache nicht so ganz klar. — Wollen Sie da nicht lieber aus freien Stücken dem Kläger die Hälfte bezahlen?“ „Wofür? — Für die abgerissenen Stengel?“ „Habe ich Stengel verkauft?“ rief auf einmal Herr Pfeffer, ein schmales blasses Männchen mit dünnem Spitzbart und grosser Brille. „Ich habe Früchte verkauft! — Wenn ich Birnen kaufe und die Birnen sind gut, kann ich nicht sagen, die Stengel sind nicht in Ordnung, — und dann nicht zahlen!“