Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 240)
- Language
- German
- Belongs to
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234 köpfligkeit seines Mandanten gescheitert waren. Ihm lag nichts daran, unnütz die Verhandlung der Sache zu verlängern. „Wie Sie meinen!“ sagte der Vorsitzende kühl. „Dann also zunächst das Protokoll, Herr Referendar. — Nehmen Sie die Erschienenen auf! Es erscheint mit dem Kläger und Berufungskläger“ — er sah auf den Aktendeckel — „dessen Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Kahn —“ „Hank!“ „Wie beliebt?“ „Rechtsanwalt Hank für Kläger!“ sagte der kleine Mann rotwerdend. „Sie sind —? Verzeihung! Ich kann nicht alle Herren Anwälte persönlich kennen! — Ich glaubte, Sie wären Kahn — wie doch der Schein trügt! — Also bitte, Herr Referendar! Ein neues Protokoll: mit dem Kläger für dessen Prozessbevollmächtigter, den Rechtsanwalt Kahn, dessen Substitut Rechtsanwalt Hank.“ „Nein!“ presste Hank hervor. „Nicht Substitut — ich bin selbst Prozessbevollmächtigter!“ „Sooo? — Oh, Entschuldigung!“ sagte Bandmann überhöflich. „Also bitte, Herr Referendar, ein neues Protokoll: mit dem Kläger der Rechtsanwalt Kahn mit der Erklärung, dass er neben dem Rechtsanwalt Kahn als zweiter Prozessbevollmächtigter bestellt sei.“ „Aber nein!“ rief Hank — ausser sich über die Heiterkeit, welche hinter seinem Rücken sich unter den Zuhörern zu verbreiten begann. „Ich bin doch der Prozessbevollmächtigte — Rechtsanwalt Hank — ich bin der alleinige Prozessbevollmächtigte! ‘ ‘ „Ach so!“ sagte Bandmann mit unverminderter Höflichkeit. „Dann war das wieder ein Missverständnis; ich bitte sehr um Entschuldigung. — Also, Herr Referendar, bitte, ein neues Protokoll: mit dem Kläger dessen