Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 232 (sequence 238)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3135693-3135704--1367-3137093- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
232 angesammelt, die ungeduldig warteten, bis sie an die Reihe kommen würden. Die beiden Eintretenden wurden mit feindlichen Blicken empfangen, und es entspann sich der übliche Streit um den Vorrang. Der Terminzettel entschied zugunsten der Sache Pfeffer gegen Boruch; die andern Anwälte zogen sich brummend und unwillig in den Hintergrund. — Wenzel und Hank aber postierten sich neben die beiden Pulte, die rechts und links vor dem Richtertisch angebracht waren, um sofort, wenn die augenblicklich verhandelnden Sachwalter das Feld räumen würden, ihre Sache aufrufen zu lassen, ehe noch etwa im letzten Moment hereinstürzende Anwälte mit einer noch früheren Nummer des Terminzettels wieder verdrängen könnten. — Von der Zuhörerbank im Hintergründe aber lösten sich die Parteien selber — Herr Pfeffer und Herr Boruch; seit dem Aufruf durch den Gerichtsboten, das heisst, seit fast drei Stunden — der Termin stand um neun Uhr an und jetzt war es fast zwölf — hatten sie auf der Holzbank gesessen, sich giftige Blicke zuwerfend. Der Grimm, der sich in ihnen angesammelt hatte und der sich auch gegen die eigenen Anwälte richtete, welche sie hier stundenlang sich vor Ungeduld verzehren Messen, wich etwas freundlicheren Gefühlen; hoffnungsvoll und kampfbereit pflanzten sie sich neben ihren Beiständen auf, dem Gegenanwalt verächtliche Blicke zuwerfend. Noch aber war die Sache Romanow gegen den Prinzen von Wales nicht ganz beendigt, doch diktierte der Vorsitzende schon dem Referendar den Vergleich, durch den der Lederhändler Wolf in Firma Romanow und der Schuhwarenhändler Rosenbaum in Firma Prinz von Wales ihre Streitaxt begruben. Endlich war es so weit; das Vergleichsprotokoll war vorgelesen und genehmigt. Die abgefertigten beiden An-