Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 195)
- Language
- German
- Belongs to
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191 Auch das Schreibverbot wird von einer Tätigkeit beim Bau des משכן abgeleitet. Die für denselben verwendeten Bretter wurden zugeschnitten und die jeweils zusammenpassenden mit Zeichen versehen, um dadurch die Aufrichtung zu erleichtern (wie das noch heute bei derartigen Konstruktionen geschieht). Diese Tätigkeit hat den Typus für das Schreibverbot für das ״wer zwei Zeichen schreibt“, der Mischnah, abgegeben. ר, יוסי in der Mischna Schabbos XII 3, sagt, das Verbot sei nur משום רושם, wegen Anbringung einer bleibenden Spur, gegeben. Nach der Erklärung des תפארת ישראל will er damit die vorher in der Mischnah niedergelegte Ansicht, dass die Zeichen בכל לשון, in jeder Sprache, verboten seien, erweitern und sagen, selbst, wenn die Zeichen nicht Buchstaben einer tatsächlich bestehenden Sprache, sondern ganz willkürliche Werkzeichen seien, so trete der חיוב wegen Schreiben ein. Diese primitive Form des Fixierens von Zeichen zur Erreichung eines Zweckes menschlicher Tätigkeit, die Ordnung des Zusammengehörenden durch Bezeichnung, ist die Urform des Schreibens. Schon in ihr liegt mit aller Deutlichkeit eine menschliche Merktätigkeit, die der Erreichung eines angestrebten Zweckes durch die menschliche Intelligenz und Kunstfertigkeit dient und deshalb am Schabbos verboten ist, trotz der Abwesenheit jeder Anstrengung (es sind ja nur zwei Zeichen!). Ist das schon bei diesen ״zwei Zeichen“ der Fall, um wieviel mehr trifft es zu bei der kunstvollen Vollendung und Verwendung, zu der der Mensch das Schreiben ausgebildet hat. Bei keiner manuellen Arbeit des Menschen ist das Charakteristikum der am Schabbos verbotenen Werktätigkeit, der מלאכת מחשבת, SO ausgeprägt und eklatant wie beim Schreiben. Dasselbe ist ja eigentlich der durch Menschenhand herbeigeführte körperliche Niederschlag einer ״Gedankenarbeit“. Mit der Niederschrift einer Idee, eines