Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 193)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3135693-3135704--1322-3137048- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
189 Es gibt wohl kaum ein zweites Gesetz in der ,תורד, das so augenscheinlich und evident zeigt wie sehr es eine Idee, eine Wahrheit über Gott, Welt und uns in uns erwecken und festhalten will, wie das Sabbatgesetz. Gerade das Prinzip dieses Gesetzes und jede Einzelheit seiner Ausführungen zeigen es uns, und es ist auch nach der Seite hin ein hohes geistiges Gemessen, sich betrachtend in die Sabbat-Vorschriften zu versenken. Von diesen Vorschriften ist wiederum kaum eine so geeignet, deren Prinzip, Wesen und Sinn darzutun wie das Schreib-Verbot. Es wäre wohl keinem menschliehen Gesetzgeber eingefallen, an einem von ihm vorgeschriebenen Ruhetag das Schreiben zu verbieten oder gar, wie es die Mischna (Schabbos VII 2 und XII 3) tut, zu verbieten, ,,zwei Buchstaben zu schreiben“. Es ist ja Schreiben nicht anstrengend im körperlichen Sinn, vielmehr beinahe eine geistige Arbeit. (Ist vielleicht mit den in den ״Sprüchen der Väter“ V 9 genannten נתב und מכתב auch das gewöhnliche Schreiben gemeint und mit dem בין השמשות als zwischen den körperlichen und geistigen Dingen stehend bezeichnet?) Wenn aber, wie im Vorstehenden ausgeführt, es beim איסור מלאכה am Schabbos nicht nur auf die materielle Seite der menschliehen Tätigkeit ankommt, sondern auf deren ideellen Zweck, und deshalb der Umfang der materiellen Leistung kaum eine Rolle spielt, so ist ohne weiteres klar, wie sehr im Schreiben alle Kriterien eines Sabbat-Werk- Verbotes liegen. Wenn jemand zwei Buchstaben schreibt, so hat er materiell sehr wenig gearbeitet und hat auch eigentlich direkt nichts geschaffen oder produziert. Das lesbare Anbringen von zwei Zeichen auf einem sie deutlieh hervortreten lassenden Untergrund ist an und für sich nichts für den Menschen. Er kann damit als körperliehen Dingen gar nichts anfangen. Aber gerade sie sind so recht und ausgeprägt deutlich der מלאך, der