Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 176)
- Language
- German
- Belongs to
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172 wo die Entscheidung beim Volke liegt, ist eine solche Immigrationsform fast ausgeschlossen: denn der nationale Fremdkörper bedeutet doch, völkisch betrachtet, eine Schwächung des heimischen Volkes als Nationalität. Ganz ausgeschlossen ist allerdings diese Immigrationsart nicht, und zwar ist sie dann denkbar, wenn dadurch dem heimischen Volke von irgend einer fremden, dritten Seite ausserordentliche Vorteile in Aussicht gestellt werden, die es sonst aus der eigenen Scholle niemals hervorbringen könnte. Direkt aber kann sich das heimische Volk solche ausserordentliche Vorteile von einem fremden Volke niemals versprechen; denn es muss logisch bedenken, dass bei entsprechender Entwicklung es selbst dieselben entsprechenden Erfolge aus der eigenen Scholle ziehen könnte wie der Fremde. Und wenn die Kultur des heimischen Volkes auch niedriger sein sollte, so kann doch kein Volk, ebenso wie der einzelne Mensch, niemals zugeben, dass der andere kulturell höher steht; das Wissen, das man nicht weiss, ist nach Sokrates das Merkmal der höchsten Philosophie, aber schon gar nicht dasjenige eines unzivilisierten Volkes. Die Immigration der Juden muss daher erschwert sein, wenn sie auf nationaler Basis erfolgt, ebenso wie solches bei allen Völkern der Erde der Fall sein müsste. Ist es doch in Deutschland einer der Haupteinwände gegen die Emigration, dass das nationale Deutschtum in der Fremde verloren gehen müsse. Es soll hier wiederholt werden: auf die Zugehörigkeit zum deutschen Staate haben die Fachmänner schon längst bei jenen Auswandern verzichtet, weil man einsieht, dass solches unzulässig ist; aber man verlangt zumindest das Erhalten der Nationalität und erkennt doch empirisch, dass auch dieses nicht möglich sei. Trotzdem hat Julius Berger die These aufgestellt, die jüdische Immigration müsse eine nationale sein,