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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1920-01-01 · 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920) · p. Seite 169

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
Issue
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 169 (sequence 173)
Language
German
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IRI
…/3135693-3135704--1302-3137028
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169 new einer neuen Verschlechterung Platz zu machen, und dann bald verdeckt, bald mehr offen zu wirken. Auch hier ist der abnormale Zustand des Zerstreutseins eines Volkes mit einer eigenen Religion unter fast allen Völkern der Erde die Ursache dieses Druckes, der bald mehr, bald weniger zum Verlassen des ursprünglichen Heims zwingt. Dieser Zwang ist desto leichter durchführbar, weil er mit dem ersteren zusammenfällt, mit jenem, der in dem Mangel der Landwirtschaft beim jüdischen Volk seinen Ursprung genommen hat: die Juden haben im Galuth fast keine Landwirtschaft und schon gar nicht eine kompakte, von vielen zusammen durchgeführte landwirtschaftliche Leistung innerhalb eines grösseren Territoriums aufzuweisen, auf dem die Juden als Volk und als Religionsgemeinschaft die Majorität bilden würden. Es gibt aber noch eine dritte Art von Veranlassung zur Auswanderung, und das ist die brutale, nackte Gewalt. Der einzelne Staat kann zuweilen eine solche Auswanderung strafweise veranlassen: die Deportation. Er kann dieses aber auch indirekt durch wirtschaftliche Gesetze tun, d. i. dann eine indirekte Deportation einer gewissen Klasse oder eines bestimmten Standes oder auch einer bestimmt umschriebenen Gruppe von Personen; zuweilen kann auch ein nicht-wirtschaftlicher Grund Basis der Verbindung für die Deportierten sein, so z. B. die Religion. Es können aber auch Völker innerhalb des einen Territoriums mit brutaler Gewalt die Anderen aus diesem herausdrängen, und zwar durch einen sog. Bürgerkrieg. Und schliesslich können Völker anderer Territorien und Staaten in ein fremdes Territorium einfallen und die Einheimischen mit brutaler Gewalt hinausdrängen, hinauswerfen, resp. solche Gesetze dort einführen, dass die früheren Einwohner zum Verlassen der Heimat indirekt genötigt werden. Es

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