Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 153 (sequence 157)
- Language
- German
- Belongs to
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153 einer Prüfung unterziehen und sich über einen guten Lebenswandel ausweisen muss. Der Schächtschnitt als solcher besteht darin, dass alle Weichteile bis zur Wirbelsäule vom Hals aus durchschnitten werden, nämlich die Haut und Muskulatur des Halses, die Halsschlagadern, die Drosselvehnen, die Halsnerven, die Luft- und Speiseröhre. Eine gewaltige Blutwelle schiesst hervor. Das Gehirn ist rasch blutarm, worauf der grösste Nachdruck zu legen ist, weil es eine erwiesene Tatsache ist, dass das Gehirn einem Blutmangel gegenüber ausserordentlich empfindlich ist und, wie durch Versuche nachgewiesen ist, infolge ungenügender Durchblutung sehr rasch, 300 mal schneller als andere Organe, seine Funktion einstellt, wodurch Bewusstlosigkeit eintritt. Die Frage, wie schnell der Tod des Tieres eintritt, ist von untergeordneter Bedeutung; es handelt sich hauptsächlich um die Frage nach Erzielung von Bewusstlosigkeit und Schmerzlosigkeit. Wenn also nachgewiesen ist, dass beim Schächten in einigen Sekunden das Bewusstsein des Tieres geschwunden ist, so ist alles, was nach Erzielung der Bewusstlosigkeit des Tieres vor sich geht, vollständig bedeutungslos für die Frage einer Tierquälerei. Dass aber der Schächtschnitt als solcher, welcher allein schon eine Schockwirkung darstellt, die dem Tiere wahrscheinlich das Bewusstsein nimmt, und die darauffolgenden kurzen Momente bis zum sicheren Erlöschen des Bewusstseins, als Tierquälerei aufzufassen seien, das kann wohl niemand behaupten, der mit wissenschaftlichem Ernst an den ganzen Fragenkomplex herangetreten ist, es sei denn, er missbillige überhaupt das Schlachten von Tieren zum Genüsse für die Menschen. Bezüglich der Blutleere des Gehirns wird von manchen Schächtgegnern der Einwand erhoben, es werde ja dem Gehirn des Tieres auch nach dem Schächtschnitte,