Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 117)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3135693-3135704--1246-3136972- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
115 oder uns zu verlassen, so bleibt uns nichts anderes übrig, als „Gewalt zu brauchen“. Am treffendsten und mit einer wirklich bewunderungswürdigen Klarheit wurde dieser Sachverhalt durch den klugen Amalekiter erfasst und zum Ausdruck gebracht. „Ein Volk, zerstreut unter den anderen Völkern und doch seit Jahrhunderten nach eigenen Gesetzen lebend, die von den Gesetzen des Landes ganz und gar verschieden sind. Was kann dem König (modern gesprochen, dem Staat) an der Erhaltung solcher Bürger liegen, da sie doch fortwährend und für alle Zukunft hinaus mit den Gesetzen des Landes in Konflikt geraten müssen? Solche Konflikte aber schwächen die Moral und untergraben die Autorität. Was liegt dem König an solchen Bürgern?“ Und so ist er durchaus konsequent, wenn er — entsprechend den damals üblichen Verfahren in solchen Fällen — die gründliche Ausmerzung der verhassten Störenfriede empfiehlt. Es gelang ihm nicht. Und würde sein mörderischer Plan sogar gelungen sein — die Judenfrage hätte er auch auf diese Weise nicht gelöst. Denn schon damals waren die Juden auch ausserhalb des Reiches von „Hodu bis Kusch“ reich vertreten. So lag im Fluche der Zerstreuung auch ein Körnchen Segen drin. Mochte ein Teil der Judenheit in einem Lande auch noch so der Vernichtung preisgegeben werden — am anderen Orte hatten sie wieder gute Zeiten. So konnten sie sich halten, so gelang es ihnen, auch die Herrschaft der vertierten Ritter des heiligen Kreuzes und eines Bogdan Chmelnitzky zu überdauern; und so vermochte es das jüdische Volk auch aus den zahllosen Scheiterhaufen des Auto-da-Fe — wie der fabelhafte Phönix — wieder aufzuerstehen.