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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1920-01-01 · 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920) · p. Seite 31

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
Issue
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 31 (sequence 30)
Language
German
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31 Jeher Regierungsrat, dem die Angelegenheit nun überwiesen I ist, den Dispens aufrecht erhalten wird. | Kam bei jener Debatte im Kantonsrat eine un- | richtige Einschätzung des Wertes der religiösen Erziehung | des Kindes zum Ausdruck, so finden wir in weiteren j Kreisen leider stets wieder ein mangelndes Verständnis | für die jüdische Religion im Allgemeinen. Dies zeigt | sich vor allem auch bei dem Kampf um die Aufhebung j des Schächtverbotes, welches noch immer die Bundes- | Verfassung verunziert. Bekanntlich hatte der Bundesrat I in Anbetracht des Umstandes, dass die durch die Kriegs- | Verhältnisse und Viehseuchen bedingten Grenzsperren den Bezug von Fleisch aus den Nachbarländern nicht I ermöglichten, durch Verfügung vom 23. März 1918 das Schächten bis auf weiteres gestattet. Diese Erlaubnis I liess die Tierschützler nicht ruhen; sie wandten sich ] wiederholt mit Beschwerden an den Bundesrat und! begannen durch die Presse und durch Debatten in der j Volksvertretung auf den Bundesrat einzuwirken, bis j dieser, dem auf ihn ausgeübten Drucke nachgebend, j auf den 15. April 1920 die vorübergehend erteilte Erlaubnis wieder zurückzog, obwohl gerade in jener Zeit die Einfuhr von geschächtetem Fleisch infolge der Maul¬ und Klauenseuche überaus erschwert war. Wären uns die Nachbarstaaten beim Bezug von koscherem Fleisch nicht behilflich gewesen, so wäre uns damit nun der | Genuss von Fleisch auf schweizer Boden gänzlich verun- I möglicht worden. Doch die Herren Tierschützler sind \ nun beruhigt: der verfassungsmässige und doch ver- | fassungswidrige Zustand ist damit wieder hergestellt; j verfassungswidrig, weil die garantierte Glaubens- und j Kultusfreiheit dadurch für uns Juden durchbrochen wird, j Allerdings mag bei vielen die Ausserkraftsetzung jener 1 Verfassungsbestimmung Art 25 bis Bedenken formeller | Natur erregt haben; in der Hauptsache aber wurden die | alten, längst widerlegten Anklagen gegen das Schächten

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