Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 28)
- Language
- German
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29 rakter zum Ausdruck, die geradezu beschämend ist. Nach Ansicht des Zürcher Stadtrats wird ein Ostjude durch Ab werfen seines jüdischen Volkstums, vor allem seiner Religion, und durch völliges „Anpassen“ an seine Umgebung sozial wertvoller und als Stadtbürger geeigneter. Der Zürcher Stadtrat ist der Meinung, dass der Wesensunterschied zwischen Ostjuden und Westjuden darin bestehe, dass diese die Ausübung ihrer Religion aufgegeben haben und in steigender Zahl Mischehen eingehen. Welch engherzige, chauvinistisch-nationalistische Gesinnung spricht aus dieser Kundgebung! Doch diese Gesinnung fordert gebieterisch eine erlösende Tat: Erschwerung der Einbürgerung der Ostjuden. Zwar hat der Stadtrat, wie er selbst zugiebt, bereits seit dem Jahre 1912 nicht mehr auf alle Bürgerrechtsbewerber den gleichen Masstab angewendet und die aus östlichen Gebieten zugewanderten Juden in der Regel nur nach mindestens zehnjähriger Niederlassung zur Aufnahme empfohlen. Aber diese Schranke hatte sich als ungenügend erwiesen. Von Judenzählungen ist viel die Rede in dieser Weisung, und in deren Beantwortung wird nun von Seiten der jüdischen Gemeinden in Zürich fleissig eine Gegenzählung veranstaltet! Diejenigen, denen die Erlebnisse der letzten Jahre noch in der Erinnerung haften, wissen, dass auch dies schon dagewesen. . . . Mit unverkennbarer Absicht ist der Stadtrat bemüht, einen Strich zu ziehen zwischen Ost- und Westjuden, oder wie er so schön unterscheidet, zwischen Ostjuden und Israeliten, um den letzteren zu versichern: euch trifft unsere Massregel nicht, ihr seit uns genügend angepasst. In einer ergötzlichen Verklausulierung wird ihnen zugestanden, dass man von ihnen doch nicht sagen könne, sie seien sozial minderwertig. Durch solche „Komplimente“ sollten wir uns die bittere Pille nicht versüssen