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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1920-01-01 · 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920) · p. Seite 28

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
Issue
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 28 (sequence 27)
Language
German
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28 es in der Weisung, aus tiefem Kulturzustande zu uns, wenden sieh meistens infolge ihrer mangelhaften Schulbildung dem Kleinhandel in allen Formen, besonders dem Hausiergewerbe zu, indem sie sich vielfach in einer Weise betätigen, die Anstoss erregte und „weiteren Anstoss gaben sie durch den Tiefstand der Lebenshaltung und durch das starre Festhalten an einer orthodoxen Ausübung ihrer Religion, die ihre in Westeuropa lebenden Glaubensgenossen mehr und mehr aufgegeben haben.“ Von diesen Ostjuden wird weiter gesagt, dass sie ängstlich bestrebt seien, Verstösse gegen Gesetz und behördliche Erlasse zu vermeiden und der Stadtrat amüsiert sich über die Naivetät dieser jüdischen Leute, die da wähnen, die Nichtverletzung von Gesetzen allein sei nebst den formellen Erfordernissen ein genügender Ausweis der Reife fürs Bürgerrecht. Nein, Ostjude, mehr verlangt von Dir das Zürcher Gemeindewesen: Aufgabe von Sprache, Sitte und religiöser Lebensführung, kurz Aufgabe Deines Judenseins! Wahrst Du. Deinen Glauben, Deinem Volke und seiner Eigenart die Treue, dann wirst Du als sozial minderwertig und unwürdig befunden. Dem Treulosen aber winkt als schöner Lohn Zürichs Stadtbürgerbrief! Und solche Gesinnung wird im Jahre 1920 in dem so freiheitlich und weitherzig verwalteten Zürich bekundet, nicht etwa in dem Vorkriegs-Preussen, dem von jedem Schweizer so gern und oft verhöhnten! Gewiss haben manche Juden da und dort gegen die Gesetze der Redlichkeit und Ehrlichkeit verstossen und in einer Weise sich verfehlt, die wir selbst aufs tiefste bedauern müssen. Der Zürcher Stadtrat hat sich aber von diesen Sünden Einzelner nicht nur zu unberechtigten Verallgemeinerungen führen lassen; in seinem behördlichen Ratschlag kommt vielmehr auch eine Verständnislosigkeit für einen aufrechten jüdischen Cha-

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