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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1919-01-01 · 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919) · p. Seite 191

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
Issue
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 191 (sequence 198)
Language
German
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191 älteste Urkunde, die von den Juden im Gebiete der Eidgenossenschaft spricht, ist aus dem Jahre 1213 und stammt aus Basel.1) So ist anzunehmen, dass die Juden schon längst vor ihrem ersten Erscheinen in den Urkunden in Zürich festen Fuss gefasst haben. Die erste gesetzliche Bestimmung bezüglich der Juden finden wir in dem sogenannten Richterbriefe, dessen zweite Redaktion aus dem Jahre 1404 uns heute vorliegt. Das übliche Privilegium, Juden im Stadtbereiche aufnehmen zu dürfen, wurde auch Zürich verliehen. Der wichtigste dieser Freiheitsbriefe wurde der Stadt Zürich am St. Johannistag des Jahres 1400 in Prag vom Kaiser Wenzel gegeben. In Anerkennung der Dienste, die „der Bürgermeister, Rat und Bürgere gemeinlichen der Stadt zuo Zürich, unsere und des Richs liben getrewen oft und dicke nützlichen und willichlichen getan haben“, wird verordnet, „dass sie die Juden unsre Camerknechte die yetzunt bei in sind und sust alle andre Juden unsre Camerknechte die sich noch zuo in die Stadt Zürich ziehen werden“, aufnehmen, halten, schirmen und geniessen mögen, doch nur in dem Masse, dass sie in der Lage sind, jedes Jahr den Gulden an die Reichskammer abzuliefern. Dort wo heute die Brungasse und Fröschaugasse sich befinden, wohnten in den früheren Jahrhunderten die Juden Zürichs. Es ist eine Tatsache, die auch heute ihre Bestätigung findet, dass die Juden überall, wo sie hinkommen, gewisse Bezirke der Städte bewohnen, denen sie ihr Gepräge verleihen. Ein Beispiel dafür liefern die grossen Städte, in denen sich die jüdische Emigration konzentriert, wie z. B. New York, London u. a. Im Mittelalter, wo den Juden auf Schritt und Tritt der Tod drohte, i) Es handelt sich um den Bischof Leuthold, der Schulden machte und gezwungen war, den bischöflichen Ring und ein seidenes Gewand für 6 Mark bei Juden zu verpfänden. — Vergl. Urkundenbuch der Stadt Basel. I. Band, S. 57 und A. Steinberg: Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz während des Mittelalters S. 1.

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