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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1919-01-01 · 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919) · p. Seite 138

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
Issue
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 138 (sequence 141)
Language
German
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138 nicht die Rechte des Körpers, er bringt blos in das Leben des Menschen, welches ohne Gerechtigkeit und Tugend nur ein Chaos ist, Gesetzmässigkeit hinein. Diese soll aber der göttlichen gleichen. Der Mensch soll in seinen Handlungen Gott ähneln, sein Ebenbild sein. Gott aber ist barmherzig und gnädig, langmütig, voller Huld und Treue1). Gott richtet nach absoluter Gerechtigkeit, der keine »Anschauung achtet und Bestechung nicht annimmt«2). Gott schützt die wirtschaftlich Schwachen und Fremden, »der das Recht der Waise und Witwe übt, und den Fremden liebt, Speise und Bekleidung ihm gebend« 3). So sei und handle auch der Mensch! Die Verwirklichung der Gerechtigkeit und der Tugend ist aber nur in einer Menschengemeinschaft, im Staate möglich. Ähnlich der Bestimmung und dem Lebenszweck des Einzelnen soll der jüdische Staat in das Tohuwabohu der Welt das Prinzip der Ethik hineintragen. Das jüdische Volk und somit auch der jüdische Staat hatten also die doppelte Mission: »und dass du seiest ein heiliges Volk dem Ewigen« 4) und «so wahret und tuet sie (die Gesetze), denn das ist eure Weisheit und euer Verstand in den Augen der Völker, welche vernehmen werden, alle diese Satzungen, dass sie sprechen: wahrlich ein weises und verständiges Volk ist diese grosse Nation« 5). Wahrheit, Tugend und Gerechtigkeit zu verwirklichen ist der Zweck des jüdischen Volkes und sein Staat soll diesbezüglich ein Exempel sein. »Alle Völker sollen zu ihm strömen.« Im Folgenden will ich in kurzem zu schildern versuchen, wie der jüdische Staat entsprechend seiner Mission organisiert war. 1) II. B. M. 34, 6. 2) V. B. M. 10, 17. 3) V* B. M. 10, 18. *) V. B. M. 26, 19. 5) V. B. M. 4, 6.

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